Erfahren Sie auf dieser Seite Informationen über die erzieherische Hilfe des Erziehungsbeistandes nach § 30 SGB VIII. Diese Hilfeform wird entweder eigen- oder vom Jugendamt finanziert.
Sprechen Sie uns an.
Ambulante sozialpädagogische Begleitung, Anleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Fördern der Verselbstständigung unter Einbezug des familiären und sozialen Umfeldes.
Junge Menschen, die in familiären oder familienähnlichen Bezugssystemen leben, die auf Grund familiärer und/oder außerfamiliärer Belastungsfaktoren die anstehenden Entwicklungsaufgaben nicht ausreichend begleiten können.
Für weitere Infos stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Desweiteren senden wir Ihnen gerne auf Anfrage unsere Konzeption – Sozialpädagogische Familienhilfe auf dem Postweg oder per Email zu.
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: