Unsere Qualitätsstandards

Im Hinblick auf eine verantwortungsvolle und professionelle Umsetzung unserer Leistungen verfolgen wir ein hohes Qualitätsniveau für uns selbst und unsere Erziehungsstellen.

Unsere Berater/innen verfügen über eine Fachausbildung im Bereich Sozialwesen sowie über Berufserfahrung im Jugendhilfebereich mit Anteilen in Beratungstätigkeiten.

Ebenso verfügen sie über eine Zusatzqualifikation zum Systemischen Berater oder Systemischen Familientherapeuten sowie über eine Zusatzausbildung als traumazentrierte*r Fachberater*in (oder absolvieren diese zeitnah nach Einstellung).

 Alle 2 Jahre ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.

Zur Anerkennung als Erziehungsstelle bedarf es bestenfalls einer medizinischen oder pädagogischen Ausbildung, z.B. als Sozialpädagoge*in/-arbeiter*in, Erzieher*in, (Heil-)Pädagoge*in, Heilerziehungspfleger*in… Desweiteren kann auch eine individuelle persönliche Eignung vorliegen.

Alle potenziellen Erziehungsstellen nehmen über die Vorbereitungsgespräche hinaus an unserer mehrtätigen Qualifizierungsmaßnahme zur Erziehungsstelle teil. 

Nach dem Erstgespräch erfolgt eine Bewerberabfrage beim örtlichen Jugendamt. (Nach Aufnahme wird das örtliche Jugendamt über die Belegung informiert.)

Die Erziehungsstelle durchläuft mehrere Vorbereitungsgespräche u.a. in Form von Hausbesuchen durch 2 erfahrene und für die Vorbereitung zuständigen Fachkräften. Dies erfolgt nach einem Vier-Augen-Prinzip in denen u.a. die Eignung ausgiebig geprüft und die gesamte Familie auf die zukünftigen Aufgaben vorbereitet wird. (Näheres siehe Konzept)

Jede Erziehungsstelle nimmt im Rahmen der Vorbereitung an unserer Pflegeelternschulung teil sowie darüber hinaus an der Qualifikationsmaßnahme, siehe Punkt 2.

Die Bewerber erstellen einen Lebensbericht. Es wird gemeinsam ein Profil der Familie erstellt. Zudem wird durch eine geschulte Fachkraft mit der Familie ein Genogramm erarbeitet.

Alle 2 Jahre ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.

Die Bewerber haben ihre wirtschaftliche sowie Arbeits-, Wohn- und Familiensituation offen zu legen und darüber hinaus eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzureichen.

Die Bewerber verfügen über ausreichend Platz zur Aufnahme eines Pflegekindes. Zudem ist Voraussetzung, dass das Kind in betreuungsfreien Zeiten außerhalb der Kita/Schule nicht regelmäßig von anderen Personen betreut wird. Die Betreuung des Kindes ist somit hauptsächlich von der Erziehungsstelle zu gewährleisten. Eine Vollzeitbeschäftigung beider Pflegepersonen ist daher in der Regel nicht möglich. Das Pflegekind sollte überwiegend in der Kita auch keine Vollzeitbetreuung wahrnehmen.

In unseren Erziehungsstellen werden maximal 2 Erziehungsstellenkinder untergebracht. Eine Aufnahme eines 3. Kindes ist im Ausnahmefall möglich, sollte es sich z.B. um eine kurzzeitige Belegung oder um ein Geschwisterkind handeln. Dies wird mit allen Beteiligten (einschl. den belegenden Jugendämtern und ggf. dem Vormund) zuvor kommuniziert und gemeinsam unter Berücksichtigung der bereits aktuellen Belegungen entschieden. In diesem Fall erhält die Erziehungsstelle von uns entsprechende erweiterte Unterstützung / Betreuung.

Eine Fachberatung betreut als Vollzeitkraft i.d.R. 10 Erziehungsstellen innerhalb Dauerpflegeunterbringungen. Bei Bereitschaftsbelegungen liegt der Betreuungsschlüssel (entsprechend des individuellen Bedarfes und Aufwandes) unter 10 Kindern.

Unsere Fachberater*innen werden in sog. Kleinteams durch ihre*n jeweiligen päd. Teamleiter*in unterstützt und angeleitet. Das Team ist somit stets auf dem aktuellen Stand sowie über besondere Vorkommnisse informiert und in Vertretungsfällen zuständig.

Ein wechselnder Bereitschaftsdienst durch unseren päd. Fachberater*innen ist rund um die Uhr für unsere Erziehungsstellen gewährleistet.

Bei einem Trägerwechsel setzen wir ein Übergabegespräch (ggf. als HPG) voraus. Zudem ist im Vorfeld ein professioneller transparenter Austausch zwischen allen Beteiligten (Träger/Fachkräfte, Jugendamt, ggf. Vormund, Erziehungsstelle) erforderlich.

Damit alle Kernprozesse (z.B. Anbahnungs- und Ablöseprozess, Vorbereitung von Erziehungsstellen etc.) nach beherrschbaren Bedingungen erfolgen können, haben wir diese intern standardisiert. Dazu ist jeder Prozess in Teilschritten beschrieben und ein prozessverantwortlicher Mitarbeitender ist diesem zugeteilt. Ebenso werden Chancen und Risiken pro Prozess analysiert und entsprechende Maßnahmen definiert.