Muss auch manchmal sein

Trägerwechsel

Im Sozialgesetzbuch ist die freie Trägerwahl im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII) gesetzlich geregelt. 
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Die „Chemie“ stimmt nicht? Sie fühlen sich nicht genügend unterstützt, sind unzufrieden? Das konzeptionelle Trägerangebot stimmt nicht mit Ihren Bedürfnissen überein? Oder Sie sind umzugsbedingt auf der Suche nach einem neuen Träger?
Die Gründe für einen Trägerwechsel können weitreichend sein.

Das Wohl der Kinder und die Stabilität der Erziehungsstelle ist unser Ziel.

Wir unterstützen Sie dabei und informieren Sie gerne über die nächsten Schritte sowie über unsere Anforderungen und Qualitätsstandards. 

Lernen Sie uns kennen und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches erstes Informationsgespräch. 


Zum § 5 SGB VIII –> gehtś HIER

Erhalten Sie 3.000,- Euro als Willkommensgeschenk!!!

Die Chemie passt nicht mehr? Wenn wir Sie als anerkannte Erziehungsstelle nach Klärung aller Voraussetzungen hinsichtlich unserer Qualitätsstandards übernehmen und auch Sie zu einer Zusammenarbeit mit uns bereit sind, erhalten Sie eine 3.000 Euro Willkommenspauschale zur freien Verfügung, z.B. zu Ihrer Entlastung für haushaltsunterstützende Hilfen.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.

Kontaktieren Sie uns

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder schreiben Sie uns eine E-Mail  und wir werden zeitnah auf Sie zukommen.

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