Was genau ist eine Erziehungsstelle? Hier erfahren Sie Näheres über die genaue Definition dieser Hilfeart der Vollzeitpflege.
Eine Erziehungsstelle ist eine Betreuungsform der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 33 Abs. 2 SGB VIII.
In der Regel nehmen Erziehungsstellen ein bis zwei Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf auf und erhalten dafür einen erhöhten „Pflegesatz” gegenüber Pflegefamilien nach § 33 Abs. 1 SGB VIII.
Die Kinder und Jugendlichen bedürfen aufgrund besonderer Problematiken einer gezielten fachlichen Betreuung und intensiver Zuwendung in einem familiären Umfeld.
Es gibt einige individuelle Voraussetzungen, wie beispielsweise ein eigenes Zimmer, die individuelle Eignung und finanzielle Unabhängigkeit.
Des Weiteren sind wichtig:
Im Unterschied zu Pflegefamilien betreuen Fachfamilien u. a. entwicklungsverzögerte und traumatisierte Kinder, die Entwicklungsrückstände und problematische Verhaltensweisen aufweisen. Es handelt sich um Kinder, für die aufgrund ihrer Schwierigkeiten (z. B. Aggressivität, Misshandlungserfahrungen, Schulschwierigkeiten) und ihres Alters keine Pflegefamilie gefunden werden kann oder für die eine stationäre Heimunterbringung wegen wechselnder Bezugspersonen im Rahmen einer Gruppenbetreuung nicht geeignet ist.
Für die Kinder und Jugendlichen ergeben sich im Gegensatz zur Heimunterbringung folgende Vorteile: Die Familie ist ständig und nicht wechselnd anwesend und integriert sie in deren Familienleben (familiäre Abläufe und Strukturen, Verwandte, Freunde, Vereine, Hobbys etc.).
Es werden Lebenserfahrungen gesammelt, die in den meisten üblichen Heimgruppen nicht möglich sind.
Somit bietet eine Erziehungsstelle zusätzlich zu den üblichen pädagogischen Vorgehensweisen viele Orientierungshilfen und Lernansätze.
Bei länger andauernder Erziehungsunfähigkeit der Herkunftseltern (zum Beispiel aufgrund einer längerfristigen Erkrankung, Suchtabhängigkeit oder Gefährdung des Kindeswohls) wird in der Regel eine Langzeitaufnahme stattfinden. Wenn eine Besserung der familiären Verhältnisse ausgeschlossen ist, wird eine Dauerunterbringung angeordnet.
Unter Umständen ist eine Rückführung möglich, wenn die Herkunftsfamilie nach einiger Zeit bestimmte Auflagen erfüllt. Diese Möglichkeit wird jedoch in der Regel vor der Aufnahme geprüft.
Wenn ein Kind umgehend aus seiner Familie herausgenommen werden muss (sog. Inobhutnahme), wird bis zur Abklärung des weiteren Vorgehens eine Bereitschaftspflege installiert.
Insbesondere bei sehr kleinen Kindern sollte die Aufenthaltsdauer 6 Monate nicht überschreiten, da ansonsten die Bindung zu den Bereitschaftspflegeeltern zu stark wird.
In den meisten Fällen muss geprüft werden, ob die Eltern das Wohl des Kindes gewährleisten können und ob ihre Ressourcen für die Entwicklung des Kindes ausreichen. In der Regel wird durch familiengerichtliche Verfahren in Verbindung mit gutachterlichen Stellungnahmen entschieden, ob das Kind in den elterlichen Haushalt zurückkehrt, in ein Dauerpflegeverhältnis wechselt oder in einer außerfamiliären Betreuungsform der Jugendhilfe betreut werden muss.
Nicht alle Kinder haben die Möglichkeit, in einer Familie mit fürsorglichen und einfühlsamen Erwachsenen aufzuwachsen.
Ein Kind, das belastende Erfahrungen gemacht hat, benötigt individuelle Hilfe im familiären Rahmen, um stabile Beziehungen aufzubauen.
Manche Kinder haben bereits in frühen Jahren traumatische Erfahrungen gemacht oder wurden nie liebevoll erzogen.
Unsere gesamte Arbeit, d.h. die Vorbereitung und Qualifikationsschulung sowie die spätere Unterstützung und Fachberatung ect. ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle | Pflegefamilie §33.1 | Erziehungsstelle § 33.2 |
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Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche | 5 Stunden | 10 Stunden |
Qualifikationsschulung | 4 Module (ca. 27 UE) | 8 Module (ca. 50 UE) |
Fachberatung | Alle 2 Monate | Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf |
Sonderberatung | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Supervision | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Externe Fortbildungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Entlastungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes | Normal bis erhöht | Sehr bis stark erhöht |
Pflegeleistungen | 748€ (bis 7 Jahre) | 748€ (bis 7 Jahre) |
884€ (bis 14 Jahre) | 884€ (bis 14 Jahre) | |
1050€ (bis 18 Jahre) | 1050€ (bis 18 Jahre) | |
Leistungen für Erziehung | 430€ | 1441€ |
Bereitschaftsfamilien erhalten bei uns eine zusätzliche Mehraufwandspauschale von 150 Euro in den ersten 6 Monaten.
Es erfolgt eine Unterbringung in einem eigenen und altersgerechten Kinderzimmer, mindestens in „Standardgröße“.
Eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation wäre von Vorteil. Eine individuelle Eignung aufgrund von einschlägigen Erfahrungswerten kann Sie ebenfalls qualifizieren. Zudem bieten wir über eine Pflegeelternschulung hinaus für persönlich geprüfte und geeignete potenzielle Erziehungsstelleneltern eine versierte Qualifikationsmaßnahme an.
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie in jeglichen Fragen, z.B. im Bereich Erziehung und Krisen, Gesundheit, Entlastung, Schule, Finanzen und Beihilfen, Anträge, Kontakte zum Jugendamt, Vormund und dem Herkunftssystem, Hilfeplanung, Rechte und Pflichten u.v.m. Wir bieten Ihnen Entlastungshilfen und unterstützen Sie für alle Situationen die optimale Lösung zu finden.
Netzwerk-SFL verfügt über ein versiertes Krisenmanagement und steht Ihnen bei der Krisenbewältigung zur Seite.
Netzwerk-SFL vermittelt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer schwierigen familiären oder persönlichen Entwicklung pädagogische Hilfe benötigen. Anzeichen für Entwicklungsstörungen sind dabei von Kind zu Kind unterschiedlich. In der Regel haben die Kinder einen erhöhten Aufmerksamkeitsbedarf oder brauchen intensivere Betreuung bei Alltagsaufgaben. Bevor Sie ein Kind bei sich aufnehmen wird die Anfrage intensiv mit Ihnen besprochen und es findet ein Kennenlernen statt. Sie bestimmen selbst welches Kind Sie kennenlernen und aufnehmen möchten.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Betreuungskind, das in Ihre Familie passt. Abhängig von Alter und Geschlecht Ihrer Kinder können Sie mit uns Kriterien bestimmen, die in vorherigen Gesprächen erarbeitet werden um ein Zusammenleben sicherzustellen.
Ihre Betreuungsarbeit wird mit einem erhöhten Pflegesatz angemessen honoriert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bezuschussungen, wie z.B. Beihilfen für Erstausstattung, Einschulung und Urlaubsfahrten etc.
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: