Für interessierte potenzielle Pflegeeltern ist zum Einen auch das Jugendamt Anlaufstelle. Aber was jedoch bislang noch nicht sehr weit verbreitet ist, ist dass es freie bzw. private Träger gibt, welche ebenfalls Pflegeeltern suchen, ausbilden, belegen, begleiten und unterstützen. Die Jugendämter verschweigen diese Option leider oft um selbst auf die Interessenten zurückgreifen zu können. Meist gibt es bei vielen Trägern zudem die Möglichkeit als Erziehungsstelle (§ 33.2 SGB VIII) tätig zu sein. Auch dieser Begriff ist den Bewerbern oft noch weitgehend unbekannt. 

Eine Erziehungsstelle unterscheidet sich dahingehend, dass diese über eine besondere Eignung verfügt, besonders traumatisierte Kinder aufzunehmen. Diese Eignung kann sich z.B. in einer abgeschlossenen pädagogischen, medizinischen oder therapeutischen Ausbildung wiederspiegeln oder es liegt eine einschlägige individuelle persönliche Eignung/Erfahrung vor. Darüber hinaus gibt es bei manchen Trägern die Möglichkeit über eine Pflegeelternschulung hinaus eine versierte und zertifizierte Qualifikationsmaßnahme bestehend aus mehreren Modulen zu durchlaufen und abzuschließen, wodurch die Pflegeeltern nach vorheriger Prüfung und Vorbereitung auch zur Erziehungsstelle ausbildet und anerkannt werden können.

Die letztendliche Anerkennung als Erziehungsstelle wird seitens des Trägers beschlossen und entschieden. Es bedarf daher auch gewissen individuellen Voraussetzungen und Eignungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sowie insbesondere für die Aufnahme eines Pflegekindes. Diese Punkte werden durch den Träger innerhalb der Vorbereitungsgespräche, Hausbesuche und Schulungen geklärt.

Ein weiterer Unterschied der Zusammenarbeit mit einem Träger, welcher in der Regel mit mehreren Jugendämtern kooperiert und regelmäßig bzgl. seiner Aufnahmekapazitäten angefragt wird, ist die meist intensivere und nähere Unterstützung und Beratung im Gegensatz zum Jugendamt, welches leider aus politischen bzw. finanziellen Gründen in der Regel viel zu viele Fälle zu betreuen hat. Das Jugendamt kann die Familie somit auch nur selten besuchen und den Pflegeeltern nur wenig Beratung und Unterstützung bieten. Beim Träger arbeiten die zuständigen Pädagogen bzw. Fachberater mit einem erheblich geringeren Personalschlüssel und besitzen somit ganz andere Möglichkeiten in ihrer Tätigkeit und sie sind z.B. sofort präsent wenn es Fragen oder Probleme gibt. Zudem ist der Träger das Bindeglied zum belegenden Jugendamt, welches hier in der Funktion als „Auftraggeber bzw. Kostenträger“ fungiert und das Kind über den Träger in der Familie unterbringt. Gibt es also besondere Belange die mit dem Jugendamt zu besprechen oder Anträge die zu stellen sind, unterstützt oder übernimmt dies ebenfalls der Träger für die Pflegeeltern. Auch der Kontakt zu den Kindeseltern kann durch einen Träger aufgefangen und begleitet werden.

Nach erfolgreicher Anerkennung zur Erziehungsstelle gibt es für die Pflegeeltern meist keine langen Wartezeiten bis zur Belegung, da freie Träger von mehreren Jugendämtern angefragt und belegt werden. Man hat also in anderer Konstellation noch mit einem Jugendamt zu tun, jedoch läuft dieser Kontakt über den Träger.

Des Weiteren werden die Pflegeeltern somit in der Regel nicht vom örtlichen Jugendamt belegt. Die Kinder und die Herkunftsfamilie kommen von weiter weg, sodass dies ebenfalls eher positiv zu sehen ist, da man sich nicht zufällig im Wohnort begegnet.

Nicht zu vergessen sei noch der Aspekt, dass den Erziehungsstellen für die Pflegekinder ein wesentlich erhöhter Pflegesatz zusteht und diese Tätigkeit deutlich höher honoriert wird. Begründet ist dies durch den erhöhten Betreuungsbedarf der Kinder und dadurch, dass die berufliche Tätigkeit einzuschränken ist. Denn die Arbeit mit Pflegekindern, ob als Pflegefamilie oder Erziehungsstelle ist als eine herausfordernde intensive Tätigkeit und Berufung anzusehen.

Die Trägerkosten werden vom belegenden Jugendamt getragen. Wenn Sie sich an einen Träger wenden, ist dies sowie die Vorbereitung als auch nachträgliche Betreuung und Begleitung für Sie als Pflegeeltern bzw. Erziehungsstelle natürlich ebenfalls mit keinen Kosten verbunden. Das Entgelt für den freien Träger übernimmt später das belegende Jugendamt.

Netzwerk-SFL am 11.10.2019