Häufige Fragen rund um das Thema Pflegekind
In unseren FAQ beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Themen Voraussetzungen, Abläufe, Aufgaben, Finanzen, rechtliche Aspekte und praktische Tipps rund um Pflegefamilien. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte direkt – wir helfen Ihnen zeitnah weiter.
1. Allgemeine Erziehungsstellen, Pflegefamilien und SGB-Vergleiche
Was ist eine Erziehungsstelle und welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?
Eine Erziehungsstelle ist eine Betreuungsform der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß § 33 Abs. 2 SGB VIII. Sie zeichnet sich durch ihre besondere Eignung aus, um traumatisierte Kinder aufzunehmen. Pflegeeltern zeigen diese Eignung durch eine pädagogische, medizinische oder therapeutische Ausbildung oder durch einschlägige persönliche Erfahrung. Manche Träger bieten zertifizierte Qualifikationsmaßnahmen an, die über die einfache Pflegeelternschulung hinausgehen. Nach erfolgreicher Teilnahme können Pflegeeltern die Anerkennung als Erziehungsstelle erhalten.
Auch alleinstehende Personen können Erziehungsstelle werden. Wichtig ist, dass die Rahmenbedingungen stimmen – zum Beispiel eine gesicherte finanzielle Situation und ein eigenes Zimmer für das Kind.
In der Regel nehmen Erziehungsstellen ein bis zwei Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf auf und erhalten dafür einen erhöhten „Pflegesatz” gegenüber Pflegefamilien nach § 33 Abs. 1 SGB VIII.
Wie erfolgt die Anerkennung als Erziehungsstelle?
Die Träger entscheiden, wer die Anerkennung als Erziehungsstelle erhält. Sie prüfen die individuellen Voraussetzungen in Vorbereitungsgesprächen, Hausbesuchen und Schulungen. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es wichtig, bestimmte Eignungen und Kompetenzen mitzubringen.
Welche Vorteile bringt die Zusammenarbeit mit privaten Trägern gegenüber dem Jugendamt?
Private Träger bieten Pflegeeltern in der Regel eine intensivere Unterstützung und Beratung. Während das Jugendamt aufgrund hoher Fallzahlen nur begrenzt Ressourcen hat, arbeiten die Fachkräfte der Träger mit kleineren Personalschlüsseln. Sie sind schnell vor Ort, wenn Fragen oder Probleme auftreten. Zudem koordinieren Träger die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, das das Kind in der Familie unterbringt, und übernehmen Anträge sowie die Kommunikation mit den leiblichen Eltern. Des Weiteren erhalten Erziehungsstellen einen deutlich höheren Pflegesatz, da die Betreuung der Kinder aufwändiger ist und die berufliche Tätigkeit der Pflegeeltern eingeschränkt wird.
Hinweis: Die Kosten für die Vorbereitung, Betreuung und Begleitung durch private Träger übernimmt das belegende Jugendamt. Für Pflegeeltern sind diese Leistungen kostenfrei. Das Jugendamt übernimmt später das Entgelt für den Träger.
Worin unterscheiden sich Pflegefamilie und Erziehungsstelle bzw. § 33 und § 34 voneinander?
§ 33.2 SGB VIII (Erziehungsstelle):
- Familien, die wie Pflegefamilien Kinder aufnehmen; erhöhtes Pflegesatz-Niveau.
- Mindestens ein Elternteil meist pädagogisch ausgebildet; Träger unterstützt administrativ und in Erziehungsfragen.
- Pflegegeld/erhöhter Erziehungsbeitrag, meist nicht sozialversichert/ steuerpflichtig (Tätigkeit neben Beruf möglich).
- Oft mit Trägerbindung; Ausbildung/Qualifikation möglich.
§ 34 SGB VIII (SPLG/Erziehungsstelle):
- Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft; zwei erwachsene Fachpersonen leben mit Pflegekindern zusammen.
- Pädagogisch ausgebildet, sozialversicherungspflichtig beschäftigt; Tagessatz vom Jugendamt.
- Möglichkeiten: Festanstellung, freiberufliche Tätigkeit oder selbstständige Zusammenarbeit.
- Oft stärker formalisiert (Wohnräume abgenommen, Betriebserlaubnis).
- Häufig steuerpflichtig; Hauptberufliche Tätigkeit möglich eingeschränkt.
Wesentliche Unterschiede:
- Ausbildungs-/Qualifikationsniveau der Eltern
- Art der Unterstützung (Träger vs. Jugendamt)
- Pflegesatz/Erziehungsbeitrag und Sozialversicherung
- Form des Familiensettings (Pflegefamilie vs. SPLG mit mehr Erwachsenen)
- Steuer- und Beschäftigungsstatus
Hinweis: Weitere Details variieren je nach Träger.
2. Voraussetzungen, Bewerbungsprozess und Dauer

Gibt es fachspezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Erfahrung und Vorkenntnisse?
Eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation wäre von Vorteil. Eine individuelle Eignung aufgrund von einschlägigen Erfahrungswerten kann Sie ebenfalls qualifizieren. Zudem bieten wir über eine Pflegeelternschulung hinaus für persönlich geprüfte und geeignete potenzielle Erziehungsstelleneltern eine versierte Qualifikationsmaßnahme an.
Welche räumlichen Voraussetzungen sind nötig?
Es erfolgt eine Unterbringung in einem eigenen und altersgerechten Kinderzimmer, mindestens in ,,Standardgröße‘‘.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Der Bewerbungsprozess umfasst mehrere Gespräche, die Teilnahme an vorbereitenden Modulen, einen Hausbesuch sowie die Einreichung verschiedener Unterlagen. Uns als Träger ist es besonders wichtig, die Bewerberinnen und Bewerber persönlich kennenzulernen und gemeinsam zu prüfen, ob die Rahmenbedingungen passen.

Wie lange dauert es, bis man mit einem Kind belegt wird?
Das lässt sich pauschal schwer sagen, da viele Faktoren eine Rolle spielen – etwa, wie schnell Unterlagen vorliegen, wann die Module besucht werden können und wie es terminlich bei unseren Mitarbeitenden passt. Das kann in Einzelfällen 3–4 Monate dauern, manchmal aber auch bis zu 1,5 Jahre.
Bis zu welchem Alter werden Kinder vermittelt?
Grundsätzlich ist eine Vermittlung bis zur Volljährigkeit möglich. Entscheidend ist dabei, welches Alter die jeweilige Familie aufnehmen möchte. Am häufigsten wird die Altersgruppe von 0 bis 4 Jahren angefragt.
Darf ich das Geschlecht und andere Kriterien festlegen?
Ja, es ist möglich, sowohl das Geschlecht als auch Alter und weitere Ausschlusskriterien (z. B. Herkunft, Religion, Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch etc.) zu benennen. Wichtig ist, dass sich die Familie mit dem aufgenommenen Kind wohlfühlt und eine stabile Beziehung entstehen kann.
3. Betreuung, Unterstützung und Alltag
Wie kann man sich auf die Pflegeelternrolle vorbereiten?
Man kann sich durch Schulungen, Vorbereitungsgespräche mit Fachleuten bzw. Trägern und den Austausch mit anderen Erziehungsstellen auf die Rolle als Pflegeeltern vorbereiten.
Wie unterstützt das Jugendamt Pflegefamilien?
Dies kann durch Hilfeleistungen (z. B. durch uns als Beratungsträger), finanzielle Leistungen (Pflegegeld, Beihilfen …) und bei Bedarf durch den Einsatz diverser Entlastungsangebote erfolgen.
Welche Unterstützung bieten wir als Ihr Beratungsträger?
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie in jeglichen Fragen, z.B. im Bereich Erziehung und Krisen, Gesundheit, Entlastung, Schule, Finanzen und Beihilfen, Anträge, Kontakte zum Jugendamt, Vormund und dem Herkunftssystem, Hilfeplanung, Rechte und Pflichten u.v.m. Wir helfen Ihnen für alle Situationen die optimale Lösung zu finden.
Netzwerk-SFL verfügt über ein versiertes Krisenmanagement und steht Ihnen bei der Krisenbewältigung zur Seite.
Welchen „Rucksack“ bringen die Kinder mit?
Netzwerk-SFL vermittelt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer schwierigen familiären oder persönlichen Entwicklung pädagogische Hilfe benötigen. Anzeichen für Entwicklungsstörungen sind dabei von Kind zu Kind unterschiedlich. In der Regel haben die Kinder einen erhöhten Aufmerksamkeitsbedarf oder brauchen intensivere Betreuung bei Alltagsaufgaben. Bevor Sie ein Kind bei sich aufnehmen wird die Anfrage intensiv mit Ihnen besprochen und es findet ein Kennenlernen statt. Sie bestimmen selbst welches Kind Sie kennenlernen und aufnehmen möchten.

Was ist beim Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu beachten?
Den Kindern gegenüber ist oftmals mehr Feingefühl, Geduld und Transparenz erforderlich. Pflegekinder müssen häufig intensiver auf neue Situationen vorbereitet werden. Selbst kleinste Veränderungen und fehlende Strukturen im Alltag können für sie zu emotionalen Herausforderungen werden.
Ein offener und transparenter Austausch mit der Fachberatung ist wichtig.
Bei der Betreuung von Kindern in Erziehungsstellen ist es wichtig zu wissen, dass der Fokus ein anderer ist als bei den eigenen Kindern. Man wird Teil der Jugendhilfe und somit eine „offene Familie“.
Wie kann man Pflegekinder in den Alltag integrieren?
Pflegekinder können wie leibliche Kinder in den Alltag integriert werden. Dies erfordert unter Umständen mehr Feingefühl, Geduld und Transparenz gegenüber den Kindern. Pflegekinder müssen oftmals intensiver auf neue Situationen vorbereitet werden. Selbst kleinste Veränderungen und fehlende Strukturen im Alltag können für sie zu emotionalen Herausforderungen werden.
Welche Erfahrungen haben Pflegekinder mit ihren Pflegefamilien gemacht?
Pflegekinder haben in der Regel positive Erfahrungen mit ihren Pflegeeltern gemacht. Vieles, was sie in ihren Herkunftsfamilien nicht erleben konnten, dürfen sie nun in den Erziehungsstellen erleben. Sie machen ganz neue Lebenserfahrungen in Bezug auf Liebe, Geborgenheit, Verlässlichkeit und Vertrauen.
Welche Rolle spielen meine eigenen Kinder?
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Betreuungskind, das in Ihre Familie passt. Abhängig von Alter und Geschlecht Ihrer Kinder können Sie mit uns Kriterien bestimmen, die in vorherigen Gesprächen erarbeitet werden um ein Zusammenleben sicherzustellen.
4. Finanzen, Kosten und Leistungen
Welche finanziellen Mittel gibt es für Erziehungsstellen?
Ihre Betreuungsarbeit wird mit einem erhöhten Pflegesatz angemessen honoriert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bezuschussungen, wie z.B. Beihilfen für Erstausstattung, Einschulung und Urlaubsfahrten etc.
Wie sieht der Pflegesatz/Erziehungsbeitrag aus und wie wird er versteuert/versichert?
Die Pflegezahlungen sind steuerfrei. Genaue Zahlen finden Sie auf unserer Website unter Recht und Finanzen.

5. Rechtliche Aspekte und Zusammenarbeit
Welche rechtlichen Aspekte gibt es bei der Pflege von Kindern?
• Vermögenssorge: Die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen (Erbe, Verträge, etc.).
• Personensorge: Sorge um die direkte Person des Kindes und juristische Vertretung (Ausweise, Schule, Verträge, Impfungen).
Weitere Regelungen:
• Umgangsrechte: Das Kind hat Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, ohne Gefährdung. Ebenso haben die leiblichen Eltern das Recht auf Umgangskontakt.
• Anhörungsrechte: Das Kind hat in relevanten Verfahren ein Recht auf Anhörung.
Verbleib in der Pflegefamilie: Nach längerem Aufenthalt kann Antrag auf Verbleib gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen: SGB VIII (KJHG) und BGB.
Sorgerecht: Wer hat das Sorgerecht?
Das Sorgerecht kann bei den leiblichen Eltern, einem Vormund oder im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft liegen. Erziehungsstellen erhalten von der sorgeberechtigten Person eine Vollmacht, um im Alltag – etwa bei Arztbesuchen – handlungsfähig zu sein.
Private Träger bieten Pflegeeltern in der Regel eine intensivere Unterstützung und Beratung. Während das Jugendamt aufgrund hoher Fallzahlen nur begrenzt Ressourcen hat, arbeiten die Fachkräfte der Träger mit kleineren Personalschlüsseln. Sie sind schnell vor Ort, wenn Fragen oder Probleme auftreten. Zudem koordinieren Träger die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, das das Kind in der Familie unterbringt, und übernehmen Anträge sowie die Kommunikation mit den leiblichen Eltern.
Weitere Vorteile von freien Trägern sind:
- Schnelle Belegung & kurze Wartezeiten nach Anerkennung
- Entfernung & positive Aspekte bei der Platzierung von Pflegekindern
- Höhere Vergütung für Erziehungsstellen & bessere Unterstützung
- Kostenübernahme & Unterstützung durch private Träger
6. Fortbildung, Qualifikation und Berufsoptionen
Welche Qualifikationen benötigen Pflegeeltern?
Im besten Fall haben Sie eine medizinische oder pädagogische Ausbildung, die jedoch nicht zwingend erforderlich ist, da auch eine individuelle Eignung möglich ist. Des Weiteren benötigen Sie ein Führungszeugnis ohne Einträge, müssen persönlich geeignet sein, finanziell unabhängig sein und ein eigenes Zimmer für das PK haben.
In der Vorbereitung finden neben den Schulungen auch mehrere Gesprächstermine statt, bei denen wir die Erziehungsstellenbewerber besser kennenlernen und auch „prüfen“.
Welche Fortbildungen gibt es für Pflegeeltern?
Es gibt ein umfangreiches Fortbildungsangebot zu allen möglichen Themen (Recht, Trauma, Bindung, Biografie, Kindeswohl, FASD, verhaltenspädagogische Themen …), das von uns oder externen Anbietern bereitgestellt wird.
