
Die Chemie stimmt nicht? Sie fühlen sich nicht ausreichend unterstützt oder sind unzufrieden mit der Betreuung von Pflegekindern? Passt das Trägerangebot nicht zu den Bedürfnissen von Pflegekindern und Pflegeeltern? Oder Sie suchen wegen eines Umzugs einen neuen Träger für Ihre Pflegefamilie?
Die Gründe für einen Trägerwechsel von Pflegekindern und Pflegeeltern können vielfältig sein. Das Wohl der Pflegekinder und die Stabilität der Erziehungsstelle haben für uns höchste Priorität. Wir informieren Sie gerne über die nächsten Schritte, unsere Anforderungen und Qualitätsstandards sowie das Arrangement rund um Pflegekinderbetreuung.
Lernen Sie uns kennen und kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches erstes Informationsgespräch.

Im Sozialgesetzbuch ist die freie Trägerwahl im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII) gesetzlich geregelt – auch für Pflegekinder und Pflegefamilien.
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans (§ 36) geboten ist.

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