Was genau versteht man unter einer Erziehungsstelle? Hier erfahren Sie Näheres über die genaue Definition dieser Hilfeart der Vollzeitpflege.
Eine Erziehungsstelle ist eine Betreuungsform der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. §33.2 SGB VIII.
Eine Erziehungsstelle nimmt in der Regel ein bis zwei Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf auf und erhält dafür einen erhöhten „Pflegesatz“ gegenüber einer Pflegefamilie nach §33.1 SGB VIII.
Die Kinder und Jugendlichen bedürfen aufgrund besonderer Problematiken einer gezielten fachlichen Betreuung und intensiver Zuwendung in einem familiären Umfeld.
Es gibt einige individuelle Voraussetzungen wie z.B. ein eigenes Zimmer oder die individuelle Eignung sowie eine finanzielle Unabhängigkeit.
Desweiteren:
Im Unterschied zu Pflegefamilien betreuen diese Fachfamilien u.a. entwicklungsverzögerte und traumatisierte Kinder, die Entwicklungsrückstände und problematische Verhaltensweisen aufweisen. Es handelt sich um Kinder, für die aufgrund ihrer Schwierigkeiten (Aggressivität, Misshandlungserfahrungen, Schulschwierigkeiten etc.) und ihres Alters keine Pflegefamilie gefunden werden kann oder für die eine stationäre Heimunterbringung wegen wechselnder Bezugspersonen im Rahmen einer Gruppenbetreuung nicht angezeigt ist.
Vorteile für die Kinder und Jugendlichen in diesem kleinen und familiären Rahmen sind im Gegensatz zur Heimunterbringung die ständige und nicht wechselnde Anwesenheit und Bereitschaft der Familie zur Integration in deren Familienleben (familiäre Abläufe und Strukturen, Verwandte, Freunde, Vereine, Hobbys etc.).
Es werden Lebenserfahrungen im Modellernen gesammelt, die in den meisten üblichen Heimgruppen nicht gemacht werden können.
Somit bietet eine Erziehungsstelle zusätzlich zu den üblichen pädagogischen Vorgehensweisen viele Orientierungshilfen und Lernansätze.
Bei länger andauernder Erziehungsunfähigkeit der Herkunftseltern (Gründe wie längerfristige Erkrankung, Suchtabhängigkeit, Gefährdung des Kindeswohls…) wird in der Regel eine Langzeitaufnahme stattfinden. Ist eine Besserung der familiären Verhältnisse auszuschließen wird eine Dauerunterbringung angeordnet.
Die Option einer Rückführung kann gegeben sein, wenn die Herkunftsfamilie nach einiger Zeit bestimmte Auflagen erfüllt. Diese Option wird jedoch in der Regel vor der Aufnahme geprüft.
Wenn eine Herausnahme eines Kindes aus der Familie (sog. Inobhutnahme) umgehend vorgenommen werden muss, wird bis zur Abklärung des weiteren Vorgehens eine Bereitschaftspflege installiert.
Die Aufenthaltsdauer, insbesondere bei sehr kleinen Kindern, sollte 6 Monate nicht überschreiten, da ansonsten die Bindung an die Bereitschaftspflegeeltern zu stark wird.
In den meisten Fällen muss geprüft werden, ob die Eltern das Wohl des Kindes gewährleisten können und ob deren Ressourcen für die Entwicklung des Kindes ausreichend sind. In der Regel wird durch familiengerichtliche Verfahren in Verbindung mit gutachterlichen Stellungnahmen entschieden, ob das Kind in den elterlichen Haushalt zurückkehrt, in ein Dauerpflegeverhältnis wechselt oder ob es in einer außerfamiliären Betreuungsform der Jugendhilfe betreut werden muss.
Nicht jedem Kind ist die Möglichkeit gegeben in einer Familie mit fürsorglichen und einfühlsamen Erwachsenen aufzuwachsen.
Ein durch seine Vorgeschichte belastetes Kind benötigt individuelle Hilfe im familiären Rahmen mit konstanten und stabilen Beziehungen.
Manche Kinder haben bereits früh Erfahrungen mit traumatisierten Erlebnissen gemacht oder eine liebevolle Erziehung nie erlebt.
Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle | Pflegefamilie §33.1 | Erziehungsstelle § 33.2 |
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Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche | 5 Stunden | 10 Stunden |
Qualifikationsschulung | 4 Module (ca. 27 UE) | 8 Module (ca. 50 UE) |
Fachberatung | Alle 2 Monate | Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf |
Sonderberatung | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Supervision | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Externe Fortbildungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Entlastungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes | Normal bis erhöht | Sehr bis stark erhöht |
Pflegeleistungen | 731€ (bis 7 Jahre) | 731€ (bis 7 Jahre) |
864€ (bis 14 Jahre) | 864€ (bis 14 Jahre) | |
1025€ (bis 18 Jahre) | 1025€ (bis 18 Jahre) | |
Leistungen für Erziehung | 420€ | 1407€ |
Es erfolgt eine Unterbringung in einem eigenen und altersgerechten Kinderzimmer, mindestens in „Standardgröße“.
Eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation wäre von Vorteil. Eine individuelle Eignung aufgrund von einschlägigen Erfahrungswerten kann Sie ebenfalls qualifizieren. Zudem bieten wir über eine Pflegeelternschulung hinaus für persönlich geprüfte und geeignete potenzielle Erziehungsstelleneltern eine versierte Qualifikationsmaßnahme an.
Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie in jeglichen Fragen, z.B. im Bereich Erziehung und Krisen, Gesundheit, Entlastung, Schule, Finanzen und Beihilfen, Anträge, Kontakte zum Jugendamt, Vormund und dem Herkunftssystem, Hilfeplanung, Rechte und Pflichten u.v.m. Wir helfen Ihnen für alle Situationen die optimale Lösung zu finden.
Netzwerk-SFL verfügt über ein versiertes Krisenmanagement und steht Ihnen bei der Krisenbewältigung zur Seite.
Netzwerk-SFL vermittelt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer schwierigen familiären oder persönlichen Entwicklung pädagogische Hilfe benötigen. Anzeichen für Entwicklungsstörungen sind dabei von Kind zu Kind unterschiedlich. In der Regel haben die Kinder einen erhöhten Aufmerksamkeitsbedarf oder brauchen intensivere Betreuung bei Alltagsaufgaben. Bevor Sie ein Kind bei sich aufnehmen wird die Anfrage intensiv mit Ihnen besprochen und es findet ein Kennenlernen statt. Sie bestimmen selbst welches Kind Sie kennenlernen und aufnehmen möchten.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Betreuungskind, das in Ihre Familie passt. Abhängig von Alter und Geschlecht Ihrer Kinder können Sie mit uns Kriterien bestimmen, die in vorherigen Gesprächen erarbeitet werden um ein Zusammenleben sicherzustellen.
Ihre Betreuungsarbeit wird mit einem erhöhten Pflegesatz angemessen honoriert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bezuschussungen, wie z.B. Beihilfen für Erstausstattung, Einschulung und Urlaubsfahrten etc.
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: