Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt
Definition und Verhaltenstipps
Als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist die Teilnahme an Hilfeplangesprächen Teil unserer Arbeit. Doch was genau ist ein Hilfeplangespräch, wer ist daran beteiligt, wozu dient es und wie sollte man sich bei Unstimmigkeiten verhalten? In diesem Artikel beantworten wir alle wichtigen Fragen zu Hilfeplangesprächen.

Definition
Ein Hilfeplangespräch (HPG) ist ein strukturiertes Treffen, das gemäß § 36 SGB VIII stattfindet.
Dabei planen das Jugendamt, die Eltern, die Kinder bzw. Jugendlichen und die Fachberater gemeinsam Hilfen zur Erziehung. Es dient der Festlegung von Zielen, der Überprüfung von Maßnahmen und der Koordination der Unterstützung. In der Regel findet es einmal jährlich statt.
Beistand bei Terminen
Grundsätzlich darf man zu Amtsterminen eine Begleitperson mitnehmen. Ob dies auch für Hilfeplangespräche gilt, ist jedoch rechtlich umstritten. Wenn das Jugendamt der Mitnahme einer Begleitperson widerspricht, sollte man versuchen, die Sache diplomatisch zu klären. Man sollte frühzeitig ankündigen, wen man mitbringt, und klarstellen, dass der Beistand nur moralische Unterstützung bietet und kein eigenes Rederecht hat.
Hilfeplanprotokoll
Das Protokoll wird vom Jugendamt erstellt. Wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, lohnt es sich in der Regel nicht, eine Korrektur zu erzwingen. Besser ist es, eine Ergänzung schriftlich zur Akte einzureichen. Diese Ergänzung wird dem Hilfeplanprotokoll beigefügt und von allen gelesen, die das Protokoll lesen. Das fehlerhafte Protokoll kann man mit dem Zusatz „zur Kenntnis genommen“ unterschreiben, was rechtlich unbedenklich ist. Eine vollständige Verweigerung der Unterschrift sollte vermieden werden.
Umgang mit Ärger gegenüber dem Jugendamt
Es gibt durchaus Situationen, in denen man sich über das Jugendamt ärgert. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben, den Jugendamtsleiter einzuschalten oder die Presse zu informieren, führt jedoch meist zu nichts Gutem: Beschwerden werden oft als unbegründet abgewiesen und belasten die Stimmung zusätzlich. Sinnvoller ist es, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter sachlich und höflich mitzuteilen, was konkret als nicht in Ordnung empfunden wurde.