Verhaltensschwierigkeiten bei Pflegekindern
Tipps und Erklärungen zur Problemsituation
Fühlen Sie sich als Pflegeeltern extrem überfordert? Ihr Pflegekind verhält sich auffällig – es klaut, läuft davon oder ignoriert Regeln. Sie fühlen sich provoziert und erleben regelmäßig Grenzverletzungen. Um Sie in akuten Extremsituationen zu unterstützen, finden Sie hier direkt umsetzbare, praxisnahe Tipps.

Ihr Pflegekind verärgert Sie dauernd
- Vermeiden Sie es, sich aufzuregen – frühzeitige Reaktionen verschlimmern die Situation. Durch Aufregung verfestigen sich Verhaltensmuster und Heilungsprozesse gehen verloren. Geduld und Selbstbeherrschung wirken zunächst anspruchsvoll, sparen Ihnen jedoch viele vergebliche Heilungsversuche und Jahre.
- Bleiben Sie ruhig, gelassen und geduldig – unabhängig von der Situation. Setzen Sie klare, liebevolle Grenzen zu Ihrem Kind und bleiben Sie dabei konsequent.
- Wenn Ihnen die Geduld schwerfällt, suchen Sie eine Ablenkung oder übernehmen Sie eine beruhigende Tätigkeit, um Stress zu reduzieren.
Ihr Pflegekind beklaut Sie
- Achten Sie darauf, Diebstahl frühzeitig zu erkennen – bleiben Sie wachsam.
- Reagieren Sie umgehend, sobald der Diebstahl bemerkt wird.
- Verschließen Sie Gegenstände, die Ihr Kind stehlen könnte; lassen Sie nichts Wertvolles unbeaufsichtigt herumliegen.
- Das Kind muss den entstandenen Schaden vollständig ersetzen; klären Sie die Verantwortlichkeiten fair und konsequent.
Gehen Sie davon aus, dass Ihr Kind für Diebstahl anfällig bleibt. Schließen Sie daher dauerhaft ab, nicht nur zeitweise. Jeder gelungene Diebstahl bestärkt das Kind, weiterzumachen.
Ihr Pflegekind beklaut andere
- Grundsätzlich sollten Sie konsequent und dennoch liebevoll sowie klar handeln, damit dieses Mal wirklich ein Abschluss erzielt wird.
- Beginnen Sie damit, möglichst umfassend aufzudecken, was passiert ist.
- Das Gestohlene muss in Ihrer Gegenwart dem Bestohlenen zurückgegeben werden, begleitet von einer persönlichen Entschuldigung Ihres Kindes.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Gegenstände Ihr Kind besitzt.
- Ab jetzt sollten Sie regelmäßig alle Sachen Ihres Kindes prüfen und klar aussortieren, was offensichtlich nicht dem Kind gehört.
- Führen Sie eine neue Regel ein: Nur Gegenstände, die dem Kind gehören, dürfen in Ihre Wohnung gelangen.
- Neue Gegenstände müssen mit einem Kassenbon gekennzeichnet und Ihnen als Eltern vorgezeigt werden.
- Notfalls verschärfen Sie die Regel bei Wiederholungen: Nur noch Dinge, die in Ihrer Gegenwart gekauft wurden, dürfen in die Wohnung gelangen.
- Verboten sind künftig Dinge, die dem Kind geliehen, geschenkt oder von ihm gefunden wurden. Gehen Sie auf typische Ausreden wie „Das hat mir dieser geliehen“, „Jener hat es mir geschenkt“ oder „Das habe ich gefunden“ nicht ein.
Ihr Pflegekind läuft weg
- Grundsätzlich können Sie ein Weglaufen ab der Pubertät nicht verhindern, doch das oberste Ziel bleibt, dass das Kind sicher nach Hause zurückkehrt.
- Bedenken Sie: Die Gründe für Weglaufen liegen oft in der Frühgeschichte des Kindes und nicht primär im Verhalten der Pflegeeltern.
- Machen Sie das Leben „auf der Straße“ so ungemütlich wie möglich, indem Sie potenzielle Anlaufstellen wie Nachbarn, Freunde oder Verwandte informieren und sicherstellen, dass das Kind umgehend nach Hause kommt.
- Wichtig: Das Kind darf von niemandem bemitleidet oder in Schutz genommen werden.
- Es muss allen Beteiligten klar sein, dass Flucht keine Lösung ist, weder zu Hause noch im Leben.
- Solange das Kind außer Haus ist, bestehen nur wenige pädagogische Handlungsspielräume. Konzentrieren Sie Ihre Kräfte daher auf die Zeit, in der das Kind wieder zu Hause ist.
- Arbeiten Sie aktiv und liebevoll an der Rückkehr des Kindes, ohne den Grund des Weglaufens zu ignorieren. Wenn es beispielsweise weggelaufen ist, weil Hausaufgaben verweigert wurden, erwarten Sie nach einem liebevollen Empfang und einer ruhigen Nacht, dass die Hausaufgaben am nächsten Tag nachgeholt werden. Begleiten Sie das Kind verständnisvoll, denn die Botschaft für das weitere Leben lautet: Weglaufen ist keine Lösung.
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit an Ihren Fachberater wenden und um Unterstützung bitten.
Hier können Sie lesen, welche Ambulanten Hilfen wir für Pflegeeltern & Erziehungsstellen anbieten.