Im Hinblick auf eine verantwortungsvolle und professionelle Umsetzung unserer Leistungen verfolgen wir ein hohes Qualitätsniveau für uns selbst und unsere Erziehungsstellen.
Unsere Berater:innen verfügen über eine Fachausbildung im Bereich Sozialwesen sowie über Berufserfahrung im Jugendhilfebereich, wobei sie bereits Beratungstätigkeiten ausüben.
Sie verfügen außerdem über eine Zusatzqualifikation als Systemische/r Berater/in oder Systemische/r Familientherapeut/in sowie über eine Zusatzausbildung als Traumazentrierte/r Fachberater/in (oder absolvieren diese zeitnah nach der Einstellung).
Alle zwei Jahre ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Zur Anerkennung als Erziehungsstelle ist bestenfalls eine medizinische oder pädagogische Ausbildung erforderlich, beispielsweise als Sozialpädagoge/-arbeiter, Erzieher, (Heil-)Pädagoge oder Heilerziehungspfleger. Darüber hinaus kann auch eine individuelle persönliche Eignung vorliegen.
Alle potenziellen Erziehungsstellen nehmen über die Vorbereitungsgespräche hinaus an unserer mehrtägigen Qualifizierungsmaßnahme zur Erziehungsstelle teil.
Nach dem Erstgespräch erfolgt eine Abfrage der Bewerberdaten beim örtlichen Jugendamt. (Nach der Aufnahme wird das Jugendamt über die Belegung informiert).
Die Erziehungsstelle durchläuft mehrere Vorbereitungsgespräche, die u. a. in Form von Hausbesuchen durch zwei erfahrene und für die Vorbereitung zuständige Fachkräfte erfolgen. Dies erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, in dem unter anderem die Eignung ausgiebig geprüft und die gesamte Familie auf die zukünftigen Aufgaben vorbereitet wird. (Näheres siehe Konzept.)
Im Rahmen der Vorbereitung nimmt jede Erziehungsstelle an unserer Pflegeelternschulung sowie an der Qualifikationsmaßnahme teil (siehe Punkt 2).
Die Bewerber:innen erstellen einen Lebensbericht. Gemeinsam wird ein Profil der Familie erstellt. Zudem wird mit der Familie ein Genogramm erarbeitet.
Alle zwei Jahre ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Die Bewerber müssen ihre wirtschaftliche Situation sowie ihre Arbeits-, Wohn- und Familiensituation offenlegen und darüber hinaus eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einreichen.
Die Bewerber müssen über ausreichend Platz zur Aufnahme eines Pflegekindes verfügen. Zudem ist es Voraussetzung, dass das Kind in betreuungsfreien Zeiten außerhalb von Kita bzw. Schule nicht regelmäßig von anderen Personen betreut wird. Die Betreuung des Kindes muss somit hauptsächlich durch die Erziehungsstelle gewährleistet werden. Eine Vollzeitbeschäftigung beider Pflegepersonen ist daher in der Regel nicht möglich. Das Pflegekind sollte in der Kita ebenfalls keine Vollzeitbetreuung wahrnehmen.
In unseren Erziehungsstellen werden maximal zwei Kinder untergebracht. Die Aufnahme eines dritten Kindes ist im Ausnahmefall möglich, beispielsweise bei einer kurzzeitigen Belegung oder wenn es sich um ein Geschwisterkind handelt. Dies wird zuvor mit allen Beteiligten (einschließlich der belegenden Jugendämter und gegebenenfalls dem Vormund) kommuniziert und unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungen gemeinsam entschieden. In diesem Fall erhält die Erziehungsstelle von uns eine entsprechende erweiterte Unterstützung/Betreuung.
Eine Fachberatung betreut in der Regel zehn Erziehungsstellen innerhalb von Dauerpflegeunterbringungen. Bei Bereitschaftsbelegungen liegt der Betreuungsschlüssel unter 10 Kindern (entsprechend des individuellen Bedarfs und Aufwands).
Unsere Fachberater:innen werden in sogenannten Kleinteams durch ihre:n jeweilige:n pädagogische:n Teamleiter:in unterstützt und angeleitet. Das Team ist somit stets auf dem aktuellen Stand, über besondere Vorkommnisse informiert und in Vertretungsfällen zuständig.
Ein Bereitschaftsdienst unserer pädagogischen Fachberater*innen ist rund um die Uhr für unsere Erziehungsstellen gewährleistet.
Bei einem Trägerwechsel setzen wir ein Übergabegespräch (ggf. als HPG) voraus. Zudem ist im Vorfeld ein professioneller, transparenter Austausch zwischen allen Beteiligten erforderlich: Träger/Fachkräfte, Jugendamt, ggf. Vormund und Erziehungsstelle.
Damit alle Kernprozesse (z. B. Anbahnungs- und Ablöseprozess, Vorbereitung von Erziehungsstellen etc.) unter beherrschbaren Bedingungen erfolgen können, haben wir diese intern standardisiert. Dazu ist jeder Prozess in Teilschritten beschrieben und einem prozessverantwortlichen Mitarbeitenden zugeordnet. Ebenso werden pro Prozess Chancen und Risiken analysiert und entsprechende Maßnahmen definiert.
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: