netzwerk orientierte sich hierbei an die aktuellen Pflegesätze

43 / 10 / 2021 des LVR – Landesjugendamtes

(Rundschreiben vom 20.12.2021)

Grundlage für die Finanzierung in der Erziehungsstellenarbeit für die Erziehungsstelle ist ein Tagespflegesatz. Dieser umfasst die Personal-, Sach-, Werbungskosten und die Kosten der Verwaltung. Zusätzlich zum Pflegegeld nach § 39 Abs. 5 SGB VIII, mit dem der laufende Lebensunterhalt bestritten werden soll, erhalten die Erziehungsstelleneltern für das Kind bzw. den Jugendlichen ein Erziehungsgeld für ihre pädagogische Leistung, Arbeit und Aufwand. In diesem Erziehungsgeld ist ein entsprechender Alterssicherungsbetrag, sowie die Kosten einer Unfallversicherung enthalten. Kostenträger ist das zuständige Jugendamt.