Was wir bieten

Allgemeine Informationen

Informieren Sie sich auf dieser Seite über Netzwerk-SFL als freier Träger und Leistungsanbieter für Erziehungsstellen und Pflegefamilien.

Sie suchen eine neue pädagogisch qualifizierte Aufgabe, die Sie mit Ihrem Privatleben verbinden können sowie zuhause arbeiten wollen und haben ein Herz für Kinder?

Wir bieten fachliche Vorbereitung, Begleitung, sowie Beratung und Unterstützung im Erziehungsalltag. Es wird Ihnen ein entsprechendes monatliches und steuerfreies Erziehungsgeld für Ihren Erziehungsaufwand seitens des Jugendamtes gezahlt, zuzüglich eines Pflegegeldes und weiteren Leistungen.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bei uns für ein Informationsgespräch. Wir beraten Sie gerne und beantworten all Ihre offenen Fragen. Sie werden behutsam und natürlich unverbindlich und unentgeltlich an diese neue Aufgabe herangeführt.

Wir beraten Sie zudem ob dieser Schritt ein Pflegekind aufzunehmen für Sie der Richtige ist oder wenn Sie sich mit diesem Gedanken noch weiterhin (ggf. mit unserer Unterstützung) einige Zeit auseinandersetzen sollten.

 

Unsere gesamte Arbeit, d.h. die Vorbereitung und Qualifikationsschulung sowie die spätere Unterstützung und Fachberatung etc. ist für Sie selbstverständlich kostenlos. 

Eine Aufgabe für Berufene

Unsere Leistungen für Erziehungsstellen

Unser Leistungskatalog:

    • unverbindliche intensive Beratung zur Tätigkeit als Erziehungsstelle und Aufnahme eines Kindes
    • unverbindliche umfassende Vorbereitung zur Erziehungsstelle
    • interne Qualifikationsschulung zur Erziehungsstelle 
    • Reflexion und Begleitung innerhalb der Kennenlernphase zwischen Ihnen und des Kindes
    • regelmäßige Fachberatungstermine in der Erziehungsstelle (mindestens monatlich oder bei Bedarf auch öfter)
    • Angemessene Honorierung durch die Jugendämter
    • Gruppencoachings für Erziehungsstelleneltern
    • fachliche Begleitung, Vorbereitung und Nachbesprechung von Umgangskontakten
    • Fachpersonal mit systemischer und traumapädagogischer Zusatzausbildung sowie zum Teil mit Erfahrungswerten einer eigenen Tätigkeit als Erziehungsstelle
    • Unterstützung bei allen aufkommenden Fragen sowie bei Krisensituationen
    • intensive Unterstützung in Krisensituationen, Entlastungsstunden und -Angebote
    • 24 Std. Telefonbereitschaft
    • bei Bedarf Begleitung/Unterstützung bei Arzt- bzw. Therapeutenterminen oder Behördenangelegenheiten sowie bei der Beantragung von Beihilfen
    • fachliche Fort- und Weiterbildungsangebote
    • Elternabende gesplittet als gemeinsamer Austausch und Fachvortrag u.a. von externen Fachkräften
    • Supervisionen und Sonderberatungen nach Bedarf
    • pädagogische Freizeitaktivitäten/Interaktionen für die Erziehungsstellenfamilie 2-3x im Jahr
    • regelmäßiges Elternfrühstück / Elternkreise für Erziehungsstelleneltern
    • Kids-Treffs (Nachmittagsinteraktion für Erziehungsstellenkinder)
    • Bei Bedarf Erziehungsberatung nach Marte Meo  (Entwicklungsförderung mit Videounterstützung) -Zusatzleistung –
    • angemessene Honorierung durch das Jugendamt sowie zusätzliche Beihilfen
    • finanzielle trägereigene Entlastungspauschalen für Entlastungsangebote z.B. bei Ferienfreizeiten der Erziehungsstellenkinder und ggf. im häuslichen Bereich sowie eine gesonderte Mehraufwandspauschale für Bereitschafts-Erziehungsstellen
    • Interne Ferienfreizeit
    • Fahrdienstservice
    • fachliche Pflegestufenberatung nach §37 SGB 11
    • fachliche Sensibilisierungsangebote für die eigenen Kinder
    • wöchentliche Entlastungsangebote für Erziehungsstellenkinder (Samstagsbetreuung) über 6 Stunden
    • u.v.m.

Unsere gesamte Arbeit, d.h. die Vorbereitung und Qualifikationsschulung sowie die spätere Unterstützung und Fachberatung etc. ist für Sie selbstverständlich kostenlos. 

Unser
"Gruppencoaching für Erziehungsstellen"
im Erklärvideo:

Logo Netzwerk

netzwerk als freier Träger der Jugendhilfe aus Kleve (Nordrhein-Westfalen) hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Form der Vollzeitpflege gemäß § 33.2 SGB VIII Erziehungsstellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Diese Leistung ist ein ergänzendes Angebot im Kontext der Hilfen zur Erziehung, welches bei hohen fachlichen Standards die individuelle Perspektiventwicklung fördern und ermöglichen soll.

Die Unterbringung in Erziehungsstellen soll dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen familiären Lebensort und die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten.

Das Kindeswohl kann nur dann gesichert werden, wenn die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse erfolgt und die Integration in einer Familie und einem sozialen Umfeld ermöglicht wird.

Die Familien müssen sich auf eine Veränderung des Gewohnten einlassen können und sich durch Toleranz gegenüber Unbekanntem bei gleichzeitiger Sicherheit in ihrer eigenen Position auszeichnen. Belastbarkeit und Durchhaltevermögen aller Familienmitglieder sind ebenso wichtige Eigenschaften wie die Fähigkeit, Beweggründe für das Verhalten des Pflegekindes nachvollziehen zu können und eigenes Verhalten nicht an persönlicher Betroffenheit zu orientieren.

 

Das Gefühl gesehen und angenommen zu werden in meiner persönlichen Einzigartigkeit, die Aussage, dass ich genauso wie ich bin, nicht nur sein darf, sondern sogar gefragt bin und die Zusicherung, dass es einen Platz für mich gibt, dass ich hier also richtig bin.

Das bedeutet für uns ein Platz in einer Familie – einen Platz zum Leben finden.

Es gibt nicht die typische Erziehungsstelle, die Erziehungsstellenlandschaft ist facettenreich, so dass wir grundsätzlich nicht das Kind dem Angebot oder der Familie anpassen, sondern die passende Erziehungsstelle für das Kind suchen.

Allgemeine Zielgruppe von Erziehungsstellen

Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer und sozialer Beeinträchtigungen kontinuierlich eine Bezugsperson brauchen, sowie einen überschaubaren, fachlichen und institutionell abgesicherte familienähnliche, kleinen Rahmen benötigen.

Rechtliche Grundlagen

Eine Erziehungsstelle ist eine konkrete Ausgestaltung der Heimunterbringung.

netzwerk bietet die Aufnahme eines Pflegekindes als Erziehungsstelle / Fachpflegestelle nach § 33.2 SGB VIII als Vollzeitpflege an. Sie ist eine stationäre Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe nach § 27 SGB VIII.

Finanzierung

Zusätzlich zum Pflegegeld nach § 39 Abs. 5 SGB VIII, mit dem der laufende Lebensunterhalt bestritten werden soll, erhalten die Erziehungsstelleneltern für das Kind bzw. den Jugendlichen ein Erziehungsgeld für ihre pädagogische Leistung, Arbeit und Aufwand.

Unsere Leistungen als Ihr zuständiger Beratungsträger werden vom Jugendamt finanziert.

Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle
Pflegefamilie §33.1
Erziehungsstelle § 33.2
Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche
5 Stunden
10 Stunden
Qualifikationsschulung
4 Module (ca. 27 UE)
8 Module (ca. 50 UE)
Fachberatung
Alle 2 Monate
Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf
Sonderberatung
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Supervision
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Externe Fortbildungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Entlastungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes
Normal bis erhöht
Sehr bis stark erhöht
Pflegeleistungen
731€ (bis 7 Jahre)
731€ (bis 7 Jahre)
864€ (bis 14 Jahre)
864€ (bis 14 Jahre)
1025€ (bis 18 Jahre)
1025€ (bis 18 Jahre)
Leistungen für Erziehung
420€
1407€

Jetzt unverbindlich beraten lassen