Informieren Sie sich auf dieser Seite über Netzwerk-SFL als freier Träger und Leistungsanbieter für Erziehungsstellen und Pflegefamilien.
Sie suchen eine neue pädagogisch qualifizierte Aufgabe, die Sie mit Ihrem Privatleben verbinden können sowie zuhause arbeiten wollen und haben ein Herz für Kinder?
Wir bieten fachliche Vorbereitung, Begleitung, sowie Beratung und Unterstützung im Erziehungsalltag. Es wird Ihnen ein entsprechendes monatliches und steuerfreies Erziehungsgeld für Ihren Erziehungsaufwand seitens des Jugendamtes gezahlt, zuzüglich eines Pflegegeldes und weiteren Leistungen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bei uns für ein Informationsgespräch. Wir beraten Sie gerne und beantworten all Ihre offenen Fragen. Sie werden behutsam und natürlich unverbindlich und unentgeltlich an diese neue Aufgabe herangeführt.
Wir beraten Sie zudem ob dieser Schritt ein Pflegekind aufzunehmen für Sie der Richtige ist oder wenn Sie sich mit diesem Gedanken noch weiterhin (ggf. mit unserer Unterstützung) einige Zeit auseinandersetzen sollten.
Unser Leistungskatalog:
Unsere gesamte Arbeit, d.h. die Vorbereitung und Qualifikationsschulung sowie die spätere Unterstützung und Fachberatung etc. ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
netzwerk als freier Träger der Jugendhilfe aus Kleve (Nordrhein-Westfalen) hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Form der Vollzeitpflege gemäß § 33.2 SGB VIII Erziehungsstellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Diese Leistung ist ein ergänzendes Angebot im Kontext der Hilfen zur Erziehung, welches bei hohen fachlichen Standards die individuelle Perspektiventwicklung fördern und ermöglichen soll.
Die Unterbringung in Erziehungsstellen soll dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen familiären Lebensort und die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten.
Das Kindeswohl kann nur dann gesichert werden, wenn die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse erfolgt und die Integration in einer Familie und einem sozialen Umfeld ermöglicht wird.
Die Familien müssen sich auf eine Veränderung des Gewohnten einlassen können und sich durch Toleranz gegenüber Unbekanntem bei gleichzeitiger Sicherheit in ihrer eigenen Position auszeichnen. Belastbarkeit und Durchhaltevermögen aller Familienmitglieder sind ebenso wichtige Eigenschaften wie die Fähigkeit, Beweggründe für das Verhalten des Pflegekindes nachvollziehen zu können und eigenes Verhalten nicht an persönlicher Betroffenheit zu orientieren.
Das Gefühl gesehen und angenommen zu werden in meiner persönlichen Einzigartigkeit, die Aussage, dass ich genauso wie ich bin, nicht nur sein darf, sondern sogar gefragt bin und die Zusicherung, dass es einen Platz für mich gibt, dass ich hier also richtig bin.
Das bedeutet für uns ein Platz in einer Familie – einen Platz zum Leben finden.
Es gibt nicht die typische Erziehungsstelle, die Erziehungsstellenlandschaft ist facettenreich, so dass wir grundsätzlich nicht das Kind dem Angebot oder der Familie anpassen, sondern die passende Erziehungsstelle für das Kind suchen.
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer und sozialer Beeinträchtigungen kontinuierlich eine Bezugsperson brauchen, sowie einen überschaubaren, fachlichen und institutionell abgesicherte familienähnliche, kleinen Rahmen benötigen.
Eine Erziehungsstelle ist eine konkrete Ausgestaltung der Heimunterbringung.
netzwerk bietet die Aufnahme eines Pflegekindes als Erziehungsstelle / Fachpflegestelle nach § 33.2 SGB VIII als Vollzeitpflege an. Sie ist eine stationäre Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe nach § 27 SGB VIII.
Zusätzlich zum Pflegegeld nach § 39 Abs. 5 SGB VIII, mit dem der laufende Lebensunterhalt bestritten werden soll, erhalten die Erziehungsstelleneltern für das Kind bzw. den Jugendlichen ein Erziehungsgeld für ihre pädagogische Leistung, Arbeit und Aufwand.
Unsere Leistungen als Ihr zuständiger Beratungsträger werden vom Jugendamt finanziert.
Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle | Pflegefamilie §33.1 | Erziehungsstelle § 33.2 |
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Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche | 5 Stunden | 10 Stunden |
Qualifikationsschulung | 4 Module (ca. 27 UE) | 8 Module (ca. 50 UE) |
Fachberatung | Alle 2 Monate | Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf |
Sonderberatung | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Supervision | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Externe Fortbildungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Entlastungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes | Normal bis erhöht | Sehr bis stark erhöht |
Pflegeleistungen | 731€ (bis 7 Jahre) | 731€ (bis 7 Jahre) |
864€ (bis 14 Jahre) | 864€ (bis 14 Jahre) | |
1025€ (bis 18 Jahre) | 1025€ (bis 18 Jahre) | |
Leistungen für Erziehung | 420€ | 1407€ |
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: