Eine Aufgabe für Berufene

Was ist eine Erziehungsstelle

Was genau versteht man unter einer Erziehungsstelle? Hier erfahren Sie Näheres über die genaue Definition dieser Hilfeart der Vollzeitpflege.

 

Eine Erziehungsstelle ist eine Betreuungsform der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. §33.2 SGB VIII.
Eine Erziehungsstelle nimmt in der Regel ein bis zwei Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf auf und erhält dafür einen erhöhten „Pflegesatz“ gegenüber einer Pflegefamilie nach §33.1 SGB VIII.

Die Kinder und Jugendlichen bedürfen aufgrund besonderer Problematiken einer gezielten fachlichen Betreuung und intensiver Zuwendung in einem familiären Umfeld.

Eine Aufgabe für Berufene

Voraussetzungen

Es gibt einige individuelle Voraussetzungen wie z.B. ein eigenes Zimmer oder die individuelle Eignung sowie eine finanzielle Unabhängigkeit. 

Desweiteren:

  • Verantwortungsbewusstsein, Toleranz, Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Erziehungskompetenz.
  • Sie sollten über ausreichenden Wohnraum (freies Kinderzimmer) verfügen.
  • Ihre gesamte Familie muss die Aufnahme mittragen.
  • Sie sind damit einverstanden, dass die Erziehungsstelle zur „öffentlichen Familie“ wird.
  • Die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit ggf. der Herkunftsfamilie, mit uns, dem Jugendamt und anderen Institutionen sowie zur versierten Vorbereitung auf Ihre zukünftige Tätigkeit, einschl. der Teilnahme an unserer Qualifikationsschulung zur Erziehungsstelle.
  • u.v.m.
Eine Aufgabe für Berufene

Unterschieden wird zwischen Familien, die…

  • aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen und eigenen Erfahrungen in der Lage sind, ein traumatisiertes Kind zu sich zu nehmen (Familien mit besonderer individueller Eignung) und Familien, die
  • zusätzlich einschlägige berufliche Erfahrungen durch eine pädagogische oder psychologische Ausbildung mitbringen (Familien mit professioneller Qualifikation).

Im Unterschied zu Pflegefamilien betreuen diese Fachfamilien u.a. entwicklungsverzögerte und traumatisierte Kinder, die Entwicklungsrückstände und problematische Verhaltensweisen aufweisen. Es handelt sich um Kinder, für die aufgrund ihrer Schwierigkeiten (Aggressivität, Misshandlungserfahrungen, Schulschwierigkeiten etc.) und ihres Alters keine Pflegefamilie gefunden werden kann oder für die eine stationäre Heimunterbringung wegen wechselnder Bezugspersonen im Rahmen einer Gruppenbetreuung nicht angezeigt ist.

 

Vorteile für die Kinder und Jugendlichen in diesem kleinen und familiären Rahmen sind im Gegensatz zur Heimunterbringung die ständige und nicht wechselnde Anwesenheit und Bereitschaft der Familie zur Integration in deren Familienleben (familiäre Abläufe und Strukturen, Verwandte, Freunde, Vereine, Hobbys etc.).

Es werden Lebenserfahrungen im Modellernen gesammelt, die in den meisten üblichen Heimgruppen nicht gemacht werden können.

Somit bietet eine Erziehungsstelle zusätzlich zu den üblichen pädagogischen Vorgehensweisen viele Orientierungshilfen und Lernansätze.

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Dauerpflege

Bei länger andauernder Erziehungsunfähigkeit der Herkunftseltern (Gründe wie längerfristige Erkrankung, Suchtabhängigkeit, Gefährdung des Kindeswohls…) wird in der Regel eine Langzeitaufnahme stattfinden. Ist eine Besserung der familiären Verhältnisse auszuschließen wird eine Dauerunterbringung angeordnet.

Die Option einer Rückführung kann gegeben sein, wenn die Herkunftsfamilie nach einiger Zeit bestimmte Auflagen erfüllt. Diese Option wird jedoch in der Regel vor der Aufnahme geprüft.

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Bereitschaftspflege

Wenn eine Herausnahme eines Kindes aus der Familie (sog. Inobhutnahme) umgehend vorgenommen werden muss, wird bis zur Abklärung des weiteren Vorgehens eine Bereitschaftspflege installiert.

Die Aufenthaltsdauer, insbesondere bei sehr kleinen Kindern, sollte 6 Monate nicht überschreiten, da ansonsten die Bindung an die Bereitschaftspflegeeltern zu stark wird.

In den meisten Fällen muss geprüft werden, ob die Eltern das Wohl des Kindes gewährleisten können und ob deren Ressourcen für die Entwicklung des Kindes ausreichend sind. In der Regel wird durch familiengerichtliche Verfahren in Verbindung mit gutachterlichen Stellungnahmen entschieden, ob das Kind in den elterlichen Haushalt zurückkehrt, in ein Dauerpflegeverhältnis wechselt oder ob es in einer außerfamiliären Betreuungsform der Jugendhilfe betreut werden muss.

Eine Aufgabe für Berufene

Wer ist ein Erziehungsstellenkind?

Nicht jedem Kind ist die Möglichkeit gegeben in einer Familie mit fürsorglichen und einfühlsamen Erwachsenen aufzuwachsen.
Ein durch seine Vorgeschichte belastetes Kind benötigt individuelle Hilfe im familiären Rahmen mit konstanten und stabilen Beziehungen.
Manche Kinder haben bereits früh Erfahrungen mit traumatisierten Erlebnissen gemacht oder eine liebevolle Erziehung nie erlebt.

Eine Aufgabe für Berufene

Vorbereitung zur Erziehungsstelle:

  • Informationsgespräche über die Erziehungsstellenarbeit (Ziele, Rechte und Pflichten etc.)
  • Prüfung der Eignung (Ausbildung, Qualifikation, erw. Führungszeugnis, ärztl. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Motivation/Ambition zur Erziehungsstellenarbeit
  • Klärung der Haltung weiterer Familienmitglieder und des Umfelds
  • Erarbeitung von Ressourcen, Grenzen, Reflexionsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Abgrenzung und Professionalität
  • Erarbeitung möglicher Fallbeispiele (Beispielanfragen und mögliche Krisensituationen)
  • Erarbeitung eines „Bewerberbogens“ mit spezifischen inhaltlichen Individualthemen (Personalien, Familienverhältnisse, Vorstellungen des Pflegeverhältnisses, sowie über die Erziehung)
  • Erarbeitung eines ausführlichen Lebensberichts
  • Teilnahme an einer Pflegeelternschulung sowie an einer Qualifizierungsschulung zur Erziehungsstelle 
  • Austausch mit weiteren Erziehungsstellen
  • Gemeinsame Erstellung eines Erziehungsstellenprofils
  • zielgerichtete Vorbereitungstermine in der Familie und externe Fortbildungen

 

 

Unsere gesamte Arbeit, d.h. die Vorbereitung und Qualifikationsschulung sowie die spätere Unterstützung und Fachberatung etc. ist für Sie selbstverständlich kostenlos. 

Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle (Stand 06.2023)
Pflegefamilie §33.1
Erziehungsstelle § 33.2
Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche
5 Stunden
10 Stunden
Qualifikationsschulung
4 Module (ca. 27 UE)
8 Module (ca. 50 UE)
Fachberatung
Alle 2 Monate
Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf
Sonderberatung
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Supervision
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Externe Fortbildungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Entlastungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes
Normal bis erhöht
Sehr bis stark erhöht
Pflegeleistungen
731€ (bis 7 Jahre)
731€ (bis 7 Jahre)
864€ (bis 14 Jahre)
864€ (bis 14 Jahre)
1025€ (bis 18 Jahre)
1025€ (bis 18 Jahre)
Leistungen für Erziehung
420€
1407€

Häufig gestellte Fragen für interessierte Pflegeeltern

Es erfolgt eine Unterbringung in einem eigenen und altersgerechten Kinderzimmer, mindestens in „Standardgröße“.

Eine pädagogische Ausbildung oder Qualifikation wäre von Vorteil. Eine individuelle Eignung aufgrund von einschlägigen Erfahrungswerten kann Sie ebenfalls qualifizieren. Zudem bieten wir über eine Pflegeelternschulung hinaus für persönlich geprüfte und geeignete potenzielle Erziehungsstelleneltern eine versierte Qualifikationsmaßnahme an.

Wir beraten, begleiten und unterstützen Sie in jeglichen Fragen, z.B. im Bereich Erziehung und Krisen, Gesundheit, Entlastung, Schule, Finanzen und Beihilfen, Anträge, Kontakte zum Jugendamt, Vormund und dem Herkunftssystem, Hilfeplanung, Rechte und Pflichten u.v.m. Wir helfen Ihnen für alle Situationen die optimale Lösung zu finden.

Netzwerk-SFL verfügt über ein versiertes Krisenmanagement und steht Ihnen bei der Krisenbewältigung zur Seite.

Netzwerk-SFL vermittelt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer schwierigen familiären oder persönlichen Entwicklung pädagogische Hilfe benötigen. Anzeichen für Entwicklungsstörungen sind dabei von Kind zu Kind unterschiedlich. In der Regel haben die Kinder einen erhöhten Aufmerksamkeitsbedarf oder brauchen intensivere Betreuung bei Alltagsaufgaben. Bevor Sie ein Kind bei sich aufnehmen wird die Anfrage intensiv mit Ihnen besprochen und es findet ein Kennenlernen statt. Sie bestimmen selbst welches Kind Sie kennenlernen und aufnehmen möchten.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Betreuungskind, das in Ihre Familie passt. Abhängig von Alter und Geschlecht Ihrer Kinder können Sie mit uns Kriterien bestimmen, die in vorherigen Gesprächen erarbeitet werden um ein Zusammenleben sicherzustellen.

 

Ihre Betreuungsarbeit wird mit einem erhöhten Pflegesatz angemessen honoriert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bezuschussungen, wie z.B. Beihilfen für Erstausstattung, Einschulung und Urlaubsfahrten etc.

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