Eine Aufgabe für Berufene

Elternsein als Berufung

Wir suchen stets neue Pflegefamilien / Erziehungsstellen aus NRW zur Dauer-, Kurzzeit- und Bereitschaftsunterbringung!

Vereinbaren Sie ein persönliches unverbindliches Beratungsgespräch oder fragen Sie nach unseren Infoabenden für interessierte Pflegeeltern.

 

Zudem sind wir erfahren in der Zusammenarbeit mit Regenbogeneltern und freuen uns auf weitere gleichgeschlechtliche Paare oder Einzelpersonen, die sich für die Aufnahme von Pflegekindern interessieren.

Sie suchen eine neue pädagogisch qualifizierte Aufgabe, die Sie mit Ihrem Privatleben verbinden können sowie zuhause arbeiten wollen und haben ein Herz für Kinder?

Wir bieten fachliche Vorbereitung, Begleitung, sowie Beratung und Unterstützung im Erziehungsalltag. Es wird Ihnen ein entsprechendes monatliches und steuerfreies Erziehungsgeld für Ihren Erziehungsaufwand seitens des Jugendamtes gezahlt, zuzüglich eines Pflegegeldes und weiteren Leistungen.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bei uns für ein Informationsgespräch. Wir beraten Sie gerne und beantworten all Ihre offenen Fragen. Sie werden behutsam und natürlich unverbindlich und unentgeltlich an diese neue Aufgabe herangeführt.

Wir beraten Sie zudem ob dieser Schritt ein Pflegekind aufzunehmen für Sie der Richtige ist oder wenn Sie sich mit diesem Gedanken noch weiterhin (ggf. mit unserer Unterstützung) einige Zeit auseinandersetzen sollten.

 

Unsere gesamte Arbeit, d.h. die Vorbereitung und Qualifikationsschulung sowie die spätere Unterstützung und Fachberatung etc. ist für Sie selbstverständlich kostenlos. 

Eine Aufgabe für Berufene

Voraussetzungen

Es gibt einige individuelle Voraussetzungen wie z.B. ein eigenes Zimmer oder die individuelle Eignung sowie eine finanzielle Unabhängigkeit. 

Desweiteren:

  • Verantwortungsbewusstsein, Toleranz, Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Erziehungskompetenz.
  • Eine finanzielle Unabhängigkeit sollte gegeben sein
  • Sie sollten über ausreichenden Wohnraum (freies Kinderzimmer) verfügen.
  • Ihre gesamte Familie muss die Aufnahme mittragen.
  • Sie sind damit einverstanden, dass die Erziehungsstelle zur „öffentlichen Familie“ wird.
  • Die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit ggf. der Herkunftsfamilie, mit uns, dem Jugendamt und anderen Institutionen sowie zur versierten Vorbereitung auf Ihre zukünftige Tätigkeit, einschl. der Teilnahme an unserer Qualifikationsschulung zur Erziehungsstelle.
  • etc.
Eine Aufgabe für Berufene

Wir bieten Ihnen unter anderem

  • Eine intensive Vorbereitung
  • Unterhaltskosten für das Kind, die Jugendliche oder den Jugendlichen
  • Ein angemessenes Erziehungshonorar durch das zuständige Jugendamt
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung durch das zuständige Jugendamt
  • Alterssicherungsbeitrag, sowie Zuschüsse/Pauschalen für die Erstausstattung, Urlaubsfahrten und für Weihnachtsgeschenke durch das zuständige Jugendamt
  • Intensive fachliche Beratung sowie Begleitung der Erziehungsstelle und des Kindes oder Jugendlichen
  • Unterstützung und Begleitung in Form von regelmäßigen Hausbesuchen und Telefonkontakten etc.
  • Intensive Unterstützung im Krisenfall
  • Einzel- und Familiengespräche
  • Beantragung diverser Einmalzahlungen (Beihilfen)
  • Fortbildungen, Supervisionen
  • Möglichkeiten zum Austausch mit anderen Erziehungsstellen
  • u.v.m.
Eine Aufgabe für Berufene

Ihre wesentlichen Aufgaben

  • Integration des Kindes in die Familie
  • Unterstützung des Kindes bei der Integration in Kindergarten oder Schule
  • Gute Kooperation mit allen Personen, die für das Kind wichtig sind
  • Vorbereitung der Hilfeplanung durch regelmäßige Berichte (mit unserer Unterstützung) und Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Genaue Beobachtung der Entwicklung in der Familie und des aufgenommen Kindes
  • Vorbereitung und Ermöglichung eventueller Besuchskontakte zusammen mit uns und der Herkunftsfamilie
  • Verbindlichkeit in Bezug auf Absprachen und Zusammenarbeit 
Eine Aufgabe für Berufene

Pflege und Erziehungsgeld

Es gibt Pflegeformen, die auf kurze Zeit oder auch auf Dauer angelegt sind.

In allen Betreuungsformen wird für den Unterhalt des Kindes ein altersabhängiges Pflegegeld gezahlt.

Für Ihr persönliches Engagement erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (Erziehungsgeld), Beiträge zur Altersvorsorge, sowie die Kostenerstattung für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Darüber hinaus erhalten Sie Leistungen für die Erstausstattung, Urlaubsfahrten etc.

Die Unterhaltsleistungen (Pflegegeld) sind nach §39 SGB VIII geregelt und dienen zur Abdeckung der anfallenden Lebenshaltungskosten, z. B. für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, aber auch Lernmittel und Taschengeld etc. Darüber hinaus erhalten Sie je nach Pflegeform ein Erziehungsgeld, das Ihre Aufgabenerfüllung und das erforderliche Engagement berücksichtigt.

Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle (Stand 06.2023)
Pflegefamilie §33.1
Erziehungsstelle § 33.2
Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche
5 Stunden
10 Stunden
Qualifikationsschulung
4 Module (ca. 27 UE)
8 Module (ca. 50 UE)
Fachberatung
Alle 2 Monate
Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf
Sonderberatung
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Supervision
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Externe Fortbildungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Entlastungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes
Normal bis erhöht
Sehr bis stark erhöht
Pflegeleistungen
731€ (bis 7 Jahre)
731€ (bis 7 Jahre)
864€ (bis 14 Jahre)
864€ (bis 14 Jahre)
1025€ (bis 18 Jahre)
1025€ (bis 18 Jahre)
Leistungen für Erziehung
420€
1407€

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