Bereitschaftspflegefamilien nehmen die aufgrund von Not- und Krisensituationen durch das Jugendamt in Obhut genommenen Kinder bei sich auf – häufig innerhalb kürzester Zeit – immer in besonders belasteten Situationen und in der Regel ohne etwas über die Vorgeschichte und die Besonderheiten des Kindes zu wissen.

Bereitschaftspflege ist für Kinder immer mit dem Verlust des bisherigen Lebens bzw. Lebensumfeldes verbunden. Obwohl die Herausnahme aus kindeswohlschädlichen Verhältnissen unumgänglich und notwendig ist, wird dieser Verlust von Gefühlen, wie Unsicherheit, Angst, Stress, Ohnmacht usw. begleitet und stellt insgesamt ein traumatisches Erlebnis dar. Verbleiben die Kinder länger als 6 Monate in der Bereitschaftspflege, binden sie sich an diese und werden mit der Vermittlung in die Dauerpflege oder Rückführung in die Herkunftsfamilie zum wiederholten Mal aus den gewohnten (und vielleicht bereits liebgewonnenen) Strukturen herausgerissen. Das Kind ist dann erneut den überwältigenden Gefühlen und Verlustängsten ausgesetzt.

Deshalb ist es wichtig, dem Kind Klarheit und Strukturen anzubieten, damit es sich psychisch und physisch orientieren und stabilisieren kann. Die FBB bietet außerdem Verlässlichkeit und macht die notwendigen Bindungsangebote, ohne die Kinder festhalten zu wollen.

Emotionale Phasen des Kindes im Verlauf der Bereitschaftspflege:

Aufnahme: hohe emotionale Belastung, Angst, Kontrollverlust, Ohnmacht, Trauer, Verwahrlosung

Schock: Abweisung, Überangepasstheit, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Einnässen, Einkoten, Erstarren, Fieber usw. Die Dauer und Intensität des Schockzustandes hängt von der Vorbelastung des Kindes aus Herkunftsfamilie

Desorientierung: Neue Umgebung, neue Menschen und neue Regeln/ Abläufe passen nicht zu den bereits erlernten Mustern. Verhaltensmuster, die bisher notwendig waren, sind nun untauglich. Diese Phase wird deshalb durch Verhalten wie keine Grenzen einhalten, Aggression, Fordern von negativen Aufmerksamkeit usw. geprägt.

Beruhigung: Wenn Regeln und Abläufe vertraut werden, fängt das Kind sich zu orientieren. Es macht die Erfahrung, dass es als Person gesehen wird und seine Bedürfnisse wahrgenommen werden. In Folge dessen ist das Kind verstärkt in der Lage, aufmerksamer am Alltag teilzunehmen, entwickelt Lebensfreude und Neugierde, gestaltet seine Umwelt aktiv.

Stabilisierung: Kind entwickelt Aktivität und Kompetenzen (z.B. Sprache, Motorik usw.), erlernt Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.

Neuorientierung: Kind interessiert sich für sein Umfeld, fordert vermehrt Klarheit in Bezug auf die Zukunftsperspektive.

 

 

Dauer:

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Pädagogische Zielsetzung:

Das Kind kommt aus einer instabilen Lebenssituation. Durch die Aufnahme in der FBB wird die akute Gefährdung beendet. Es werden sofort stabile, überschaubare Lebens­bedingungen für das Kind geschaffen, in denen es zuverlässigen und belast­baren Ansprech­partnern begegnet. Seine künftige Perspektive kann ohne Zeitdruck geplant werden.

Die aktuellen Lebensumstände des Kindes werden von der FBB in einfühlsamer Weise erfasst, so dass es in seinem Umgang mit den belastenden Erfahrungen Akzeptanz erfährt. Die FBB nimmt sowohl gegenüber den möglicherweise traumatischen Erfahrungen des Kindes als auch im Kontakt zu den Herkunftseltern eine professionelle Distanz ein.

 

Aufgaben der Bereitschaftspflege im Überblick:

 

 

 

Anforderungsprofil und Eignungsüberprüfung:

Nach einem von netzwerk in Absprache mit dem Jugendamt gesteuerten Verfahren wird die Eignung der Bewerber als FBB-Eltern geprüft. Dem Träger werden ein Lebensbericht (ggf. mit päd. Qualifikationsnachweis), erweiterte Führungszeugnisse, Erklärungen gem. § 72a SGB VIII, ärztliche Unbedenklich­keits­bescheinigungen sowie Einkommensnachweise zur Verfügung gestellt. Nach einem abschließenden Gespräch mit den Bewerbern bestätigt der Träger die Eignung als FBB-Eltern.

Eine pädagogische Qualifikation eines FBB-Elternteils oder eine einschlägige individuelle persönliche Eignung sollte vorhanden sein. Eine päd. Ausbildung stellt keine unabdingbare Voraussetzung dar.

Die Tätigkeit als FBB-Fachkraft muss mit den familiären Bedürf­nissen vereinbar sein. Dies bezieht sich insbesondere auf die altersentsprechenden Bedürfnisse der leiblichen Kinder.

Des Weiteren gehören zum Anforderungsprofil der FBB:

 

 

Weitere Ausschlusskriterien: