Wir suchen stets neue Pflegefamilien / Erziehungsstellen aus NRW zur Dauer-, Kurzzeit- und Bereitschaftsunterbringung!
Vereinbaren Sie ein persönliches unverbindliches Beratungsgespräch oder fragen Sie nach unseren Infoabenden für interessierte Pflegeeltern.
Sie suchen eine neue pädagogisch qualifizierte Aufgabe, die Sie mit Ihrem Privatleben verbinden können sowie zuhause arbeiten wollen und haben ein Herz für Kinder?
Wir bieten fachliche Vorbereitung, Begleitung, sowie Beratung und Unterstützung im Erziehungsalltag. Es wird Ihnen ein entsprechendes monatliches und steuerfreies Erziehungsgeld für Ihren Erziehungsaufwand seitens des Jugendamtes gezahlt, zuzüglich eines Pflegegeldes und weiteren Leistungen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bei uns für ein Informationsgespräch. Wir beraten Sie gerne und beantworten all Ihre offenen Fragen. Sie werden behutsam und natürlich unverbindlich und unentgeltlich an diese neue Aufgabe herangeführt.
Wir beraten Sie zudem ob dieser Schritt ein Pflegekind aufzunehmen für Sie der Richtige ist oder wenn Sie sich mit diesem Gedanken noch weiterhin (ggf. mit unserer Unterstützung) einige Zeit auseinandersetzen sollten.
Es gibt einige individuelle Voraussetzungen wie z.B. ein eigenes Zimmer oder die individuelle Eignung sowie eine finanzielle Unabhängigkeit.
Desweiteren:
Es gibt Pflegeformen, die auf kurze Zeit oder auch auf Dauer angelegt sind.
In allen Betreuungsformen wird für den Unterhalt des Kindes ein altersabhängiges Pflegegeld gezahlt.
Für Ihr persönliches Engagement erhalten Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (Erziehungsgeld), Beiträge zur Altersvorsorge, sowie die Kostenerstattung für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Darüber hinaus erhalten Sie Leistungen für die Erstausstattung, Urlaubsfahrten etc.
Die Unterhaltsleistungen (Pflegegeld) sind nach §39 SGB VIII geregelt und dienen zur Abdeckung der anfallenden Lebenshaltungskosten, z. B. für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, aber auch Lernmittel und Taschengeld etc. Darüber hinaus erhalten Sie je nach Pflegeform ein Erziehungsgeld, das Ihre Aufgabenerfüllung und das erforderliche Engagement berücksichtigt.
Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle | Pflegefamilie §33.1 | Erziehungsstelle § 33.2 |
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Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche | 5 Stunden | 10 Stunden |
Qualifikationsschulung | 4 Module (ca. 27 UE) | 8 Module (ca. 50 UE) |
Fachberatung | Alle 2 Monate | Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf |
Sonderberatung | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Supervision | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Externe Fortbildungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Entlastungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes | Normal bis erhöht | Sehr bis stark erhöht |
Pflegeleistungen | 731€ (bis 7 Jahre) | 731€ (bis 7 Jahre) |
864€ (bis 14 Jahre) | 864€ (bis 14 Jahre) | |
1025€ (bis 18 Jahre) | 1025€ (bis 18 Jahre) | |
Leistungen für Erziehung | 420€ | 1407€ |
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: