Informieren Sie sich auf dieser Seite über Netzwerk-SFL als freier Träger und Leistungsanbieter für Erziehungsstellen und Pflegefamilien.
Sie suchen eine neue pädagogisch qualifizierte Aufgabe, die Sie mit Ihrem Privatleben vereinbaren können, möchten von zu Hause aus arbeiten und haben ein Herz für Kinder?
Wir bieten Ihnen fachliche Vorbereitung, Begleitung sowie Beratung und Unterstützung im Erziehungsalltag. Für Ihre Erziehungsleistung erhalten Sie vom Jugendamt ein entsprechendes monatliches, steuerfreies Erziehungsgeld sowie Pflegegeld und weitere Leistungen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bei uns für ein Informationsgespräch. Wir beraten Sie gerne und beantworten alle offenen Fragen. Sie werden behutsam und selbstverständlich unverbindlich und kostenlos an diese neue Aufgabe herangeführt.
Wir beraten Sie auch, ob dieser Schritt, ein Pflegekind aufzunehmen, für Sie der richtige ist oder ob Sie sich mit diesem Gedanken noch eine Weile (ggf. mit unserer Unterstützung) auseinandersetzen möchten.
Unser Leistungskatalog:
netzwerk als freier Träger der Jugendhilfe aus Kleve (Nordrhein-Westfalen) hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Form der Vollzeitpflege gemäß § 33.2 SGBVIII Erziehungsstellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, zu schaffen.
Diese Leistung ist ein ergänzendes Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, das bei hohen fachlichen Standards die individuelle Perspektiventwicklung fördern und ermöglichen soll.
Die Unterbringung in Erziehungsstellen soll dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen familiären Lebensort und die notwendige Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten.
Das Kindeswohl kann nur gewährleistet werden, wenn die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse erfolgt und die Integration in eine Familie und ein soziales Umfeld ermöglicht wird.
Familien müssen sich auf Veränderungen des Gewohnten einlassen können und sich durch Toleranz gegenüber Unbekanntem bei gleichzeitiger Sicherheit in der eigenen Position auszeichnen. Belastbarkeit und Durchhaltevermögen aller Familienmitglieder sind ebenso wichtige Eigenschaften wie die Fähigkeit, die Beweggründe für das Verhalten des Pflegekindes nachvollziehen zu können und das eigene Verhalten nicht an der persönlichen Betroffenheit auszurichten.
Das Gefühl gesehen und angenommen zu werden in meiner persönlichen Einzigartigkeit, die Aussage, dass ich genauso wie ich bin, nicht nur sein darf, sondern sogar gefragt bin und die Zusicherung, dass es einen Platz für mich gibt, dass ich hier also richtig bin.
Das bedeutet für uns ein Platz in einer Familie – einen Platz zum Leben finden.
Es gibt nicht die typische Erziehungsstelle, die Erziehungsstellenlandschaft ist facettenreich, so dass wir grundsätzlich nicht das Kind dem Angebot oder der Familie anpassen, sondern die passende Erziehungsstelle für das Kind suchen.
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer und sozialer Beeinträchtigungen kontinuierlich eine Bezugsperson brauchen, sowie einen überschaubaren, fachlichen und institutionell abgesicherte familienähnliche, kleinen Rahmen benötigen.
Eine Erziehungsstelle ist eine konkrete Ausgestaltung der Heimunterbringung.
netzwerk bietet die Aufnahme eines Pflegekindes als Erziehungsstelle / Fachpflegestelle nach § 33.2 SGB VIII als Vollzeitpflege an. Sie ist eine stationäre Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe nach § 27 SGB VIII.
Neben dem Pflegegeld nach § 39 Abs. 5 SGB VIII, das zur Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes dient, erhalten die Pflegeeltern für das Kind oder den Jugendlichen ein Erziehungsgeld für ihre pädagogische Leistung, Arbeit und Mühe
Unsere Leistungen als zuständige Beratungsstelle werden vom Jugendamt finanziert.
Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle | Pflegefamilie §33.1 | Erziehungsstelle § 33.2 |
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Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche | 5 Stunden | 10 Stunden |
Qualifikationsschulung | 4 Module (ca. 27 UE) | 8 Module (ca. 50 UE) |
Fachberatung | Alle 2 Monate | Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf |
Sonderberatung | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Supervision | - | 6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf |
Externe Fortbildungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Entlastungsangebote | - | Nach individuellem Bedarf und Budget |
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes | Normal bis erhöht | Sehr bis stark erhöht |
Pflegeleistungen | 748€ (bis 7 Jahre) | 748€ (bis 7 Jahre) |
884€ (bis 14 Jahre) | 884€ (bis 14 Jahre) | |
1050€ (bis 18 Jahre) | 1050€ (bis 18 Jahre) | |
Leistungen für Erziehung | 430€ | 1441€ |
Bereitschaftsfamilien erhalten bei uns eine zusätzliche Mehraufwandspauschale von 150 Euro in den ersten 6 Monaten.
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: