Was wir bieten

Allgemeine Informationen

Informieren Sie sich auf dieser Seite über Netzwerk-SFL als freier Träger und Leistungsanbieter für Erziehungsstellen und Pflegefamilien.

Sie suchen eine neue pädagogisch qualifizierte Aufgabe, die Sie mit Ihrem Privatleben vereinbaren können, möchten von zu Hause aus arbeiten und haben ein Herz für Kinder?

Wir bieten Ihnen fachliche Vorbereitung, Begleitung sowie Beratung und Unterstützung im Erziehungsalltag. Für Ihre Erziehungsleistung erhalten Sie vom Jugendamt ein entsprechendes monatliches, steuerfreies Erziehungsgeld sowie Pflegegeld und weitere Leistungen.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich bei uns für ein Informationsgespräch. Wir beraten Sie gerne und beantworten alle offenen Fragen. Sie werden behutsam und selbstverständlich unverbindlich und kostenlos an diese neue Aufgabe herangeführt.

Wir beraten Sie auch, ob dieser Schritt, ein Pflegekind aufzunehmen, für Sie der richtige ist oder ob Sie sich mit diesem Gedanken noch eine Weile (ggf. mit unserer Unterstützung) auseinandersetzen möchten.

Eine Aufgabe für Berufene

Unsere Leistungen für Erziehungsstellen

Unser Leistungskatalog:

    • unverbindliche intensive Beratung zur Tätigkeit als Erziehungsstelle und Aufnahme eines Kindes
    • unverbindliche umfassende Vorbereitung zur Erziehungsstelle
    • interne Qualifikationsschulung zur Erziehungsstelle 
    • Reflexion und Begleitung innerhalb der Kennenlernphase zwischen Ihnen und des Kindes
    • regelmäßige Fachberatungstermine in der Erziehungsstelle (mindestens monatlich oder bei Bedarf auch öfter)
    • Angemessene Honorierung durch die Jugendämter
    • Gruppencoachings für Erziehungsstelleneltern
    • fachliche Begleitung, Vorbereitung und Nachbesprechung von Umgangskontakten
    • Fachpersonal mit systemischer und traumapädagogischer Zusatzausbildung sowie zum Teil mit Erfahrungswerten einer eigenen Tätigkeit als Erziehungsstelle
    • Unterstützung bei allen aufkommenden Fragen sowie bei Krisensituationen
    • intensive Unterstützung in Krisensituationen, Entlastungsstunden und -Angebote
    • 24 Std. Telefonbereitschaft
    • bei Bedarf Begleitung/Unterstützung bei Arzt- bzw. Therapeutenterminen oder Behördenangelegenheiten sowie bei der Beantragung von Beihilfen
    • fachliche Fort- und Weiterbildungsangebote
    • Elternabende gesplittet als gemeinsamer Austausch und Fachvortrag u.a. von externen Fachkräften
    • Supervisionen und Sonderberatungen nach Bedarf
    • pädagogische Freizeitaktivitäten/Interaktionen für die Erziehungsstellenfamilie 2-3x im Jahr
    • regelmäßiges Elternfrühstück / Elternkreise für Erziehungsstelleneltern
    • Kids-Treffs (Nachmittagsinteraktion für Erziehungsstellenkinder)
    • Bei Bedarf Erziehungsberatung nach Marte Meo  (Entwicklungsförderung mit Videounterstützung) -Zusatzleistung –
    • angemessene Honorierung durch das Jugendamt sowie zusätzliche Beihilfen
    • finanzielle trägereigene Entlastungspauschalen für Entlastungsangebote z.B. bei Ferienfreizeiten der Erziehungsstellenkinder und ggf. im häuslichen Bereich sowie eine gesonderte Mehraufwandspauschale für Bereitschafts-Erziehungsstellen
    • Interne Ferienfreizeit
    • Fahrdienstservice
    • fachliche Pflegestufenberatung nach §37 SGB 11
    • fachliche Sensibilisierungsangebote für die eigenen Kinder
    • wöchentliche Entlastungsangebote für Erziehungsstellenkinder (Samstagsbetreuung) über 6 Stunden
    • u.v.m. 

 

Unsere gesamte Arbeit, d.h. Vorbereitung, Qualifizierung, Nachbetreuung, Fachberatung etc. ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

Unser
"Gruppencoaching für Erziehungsstellen"
im Erklärvideo:

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netzwerk als freier Träger der Jugendhilfe aus Kleve (Nordrhein-Westfalen) hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Form der Vollzeitpflege gemäß § 33.2 SGBVIII Erziehungsstellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, zu schaffen.

Diese Leistung ist ein ergänzendes Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, das bei hohen fachlichen Standards die individuelle Perspektiventwicklung fördern und ermöglichen soll.

Die Unterbringung in Erziehungsstellen soll dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen familiären Lebensort und die notwendige Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten.

Das Kindeswohl kann nur gewährleistet werden, wenn die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse erfolgt und die Integration in eine Familie und ein soziales Umfeld ermöglicht wird.

Familien müssen sich auf Veränderungen des Gewohnten einlassen können und sich durch Toleranz gegenüber Unbekanntem bei gleichzeitiger Sicherheit in der eigenen Position auszeichnen. Belastbarkeit und Durchhaltevermögen aller Familienmitglieder sind ebenso wichtige Eigenschaften wie die Fähigkeit, die Beweggründe für das Verhalten des Pflegekindes nachvollziehen zu können und das eigene Verhalten nicht an der persönlichen Betroffenheit auszurichten.

Das Gefühl gesehen und angenommen zu werden in meiner persönlichen Einzigartigkeit, die Aussage, dass ich genauso wie ich bin, nicht nur sein darf, sondern sogar gefragt bin und die Zusicherung, dass es einen Platz für mich gibt, dass ich hier also richtig bin.

Das bedeutet für uns ein Platz in einer Familie – einen Platz zum Leben finden.

Es gibt nicht die typische Erziehungsstelle, die Erziehungsstellenlandschaft ist facettenreich, so dass wir grundsätzlich nicht das Kind dem Angebot oder der Familie anpassen, sondern die passende Erziehungsstelle für das Kind suchen.

Allgemeine Zielgruppe von Erziehungsstellen

Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer und sozialer Beeinträchtigungen kontinuierlich eine Bezugsperson brauchen, sowie einen überschaubaren, fachlichen und institutionell abgesicherte familienähnliche, kleinen Rahmen benötigen.

Rechtliche Grundlagen

Eine Erziehungsstelle ist eine konkrete Ausgestaltung der Heimunterbringung.

netzwerk bietet die Aufnahme eines Pflegekindes als Erziehungsstelle / Fachpflegestelle nach § 33.2 SGB VIII als Vollzeitpflege an. Sie ist eine stationäre Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe nach § 27 SGB VIII.

Finanzierung

Neben dem Pflegegeld nach § 39 Abs. 5 SGB VIII, das zur Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes dient, erhalten die Pflegeeltern für das Kind oder den Jugendlichen ein Erziehungsgeld für ihre pädagogische Leistung, Arbeit und Mühe

Unsere Leistungen als zuständige Beratungsstelle werden vom Jugendamt finanziert.

Wesentliche Unterschiede Pflegefamilie – Erziehungsstelle
Pflegefamilie §33.1
Erziehungsstelle § 33.2
Vorbereitungsgespräche inkl. Hausbsuche
5 Stunden
10 Stunden
Qualifikationsschulung
4 Module (ca. 27 UE)
8 Module (ca. 50 UE)
Fachberatung
Alle 2 Monate
Monatlich / doppelte Kapazitäten bei Unterstützungsbedarf
Sonderberatung
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Supervision
-
6 Beratungstermine pro Jahr bei Bedarf
Externe Fortbildungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Entlastungsangebote
-
Nach individuellem Bedarf und Budget
Zu leistender Betreuungs-u. Erziehungsbedarf des Kindes
Normal bis erhöht
Sehr bis stark erhöht
Pflegeleistungen
748€ (bis 7 Jahre)
748€ (bis 7 Jahre)
884€ (bis 14 Jahre)
884€ (bis 14 Jahre)
1050€ (bis 18 Jahre)
1050€ (bis 18 Jahre)
Leistungen für Erziehung
430€
1441€

Bereitschaftsfamilien erhalten bei uns eine zusätzliche Mehraufwandspauschale von 150 Euro in den ersten 6 Monaten.

Jetzt unverbindlich beraten lassen