Erfahren Sie auf dieser Seite Informationen über die erzieherische Hilfe des Erziehungsbeistandes nach § 30 SGB VIII. Diese Hilfeform wird entweder eigen- oder vom Jugendamt finanziert.
Sprechen Sie uns an.
Ambulante sozialpädagogische Begleitung, Anleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Förderung der Verselbstständigung unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes.
Junge Menschen in familiären oder familienähnlichen Bezugssystemen, die aufgrund familiärer und/oder außerfamiliärer Belastungsfaktoren die anstehenden Entwicklungsaufgaben nicht ausreichend begleiten können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne unsere Konzeption „Sozialpädagogische Familienhilfe“ per Post oder E-Mail zu.
Unser Bereitschaftstelefon für Krisen- oder Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten: